Politblog.net
 

Verdeckt eingeschlichen und ausgequetscht

BGH verbietet fiese Tricks der Polizei

Auf die Finger gehauen hat der Bundesgerichtshof (BGH) Verdeckten Ermittlern der Polizei. Ihren Einsatz zur Aufklärung von Straftaten schränkt ein Urteil des höchsten deutschen Strafgerichts vom Donnerstag (26. Juli) deutlich ein. Demnach dürfen die getarnten Polizisten niemanden mehr zu einem Geständnis drängen.

Nach der deutschen Strafprozessordnung (StPO) hat jeder Beschuldigte das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn er sich selbst dadurch belasten würde. Dieses Recht darf nach dem Urteil des BGH nicht durch den Einsatz Verdeckter Ermittler ausgehöhlt werden. Geständnisse, die die Beamten in Räuberzivil auf unredliche Weise von Verdächtigen erschlichen haben, sind demzufolge in einem Strafverfahren nicht verwertbar.

In dem jetzt entschiedenen Fall hatte ein Ermittler einem Beschuldigten ein Geständnis entlockt, obwohl der Verdächtigte vorher gegenüber der Polizei deutlich gemacht hatte, dass er von seinem Schweigerecht Gebrauch machen wolle. Die Karlsruher Richter hoben deshalb das Urteil gegen den Mann auf, der wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Der Fall mit dem Aktenzeichen 3 StR 104/07 muss nun vor dem zuständigen Landgericht neu verhandelt werden.

Nachdem sie ihren Tatverdacht gegen den Mann nicht hatte erhärten können, setzte die Polizei einen Verdeckten Ermittler ein. Der getarnte Polizist schlich sich im Laufe eines Jahres als Knastbruder in das Vertrauen des Verdächtigen ein. Dann drängte er ihn zu Angaben über die Tat.

Das so erschlichene Geständnis darf nach dem Spruch des Bundesgerichtshofs aber nicht verwertet werden. Zwar sei der Einsatz des verdeckten Ermittlers im Grundsatz nicht zu beanstanden gewesen. Er hätte den Verdächtigen jedoch nicht unter Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses zu einer Aussage drängen dürfen, da der Mann sich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden auf sein Schweigerecht berufen hatte.

Dieses Recht ist nach dem Urteil der Bundesrichter ein wesentliches Element der freiheitlichen Strafprozessordnung. Auch hinten herum dürfe niemand gedrängt werden, sich selbst zu belasten, forderte der BGH.

Sein neuestes Urteil ist ein Sieg des Rechtsstaats über unlautere Praktiken der Ermittlungsbehörden. Es setzt den fiesen Tricks von Polizei und Justiz deutliche Grenzen.

Trotzdem bleibt ein fader Nachgeschmack zurück: Immerhin ist mit dem Urteil nun amtlich, mit welchen Methoden deutsche Polizeibehörden “ermitteln”. Nicht nur beim G8-Gipfel in Heiligendamm sollen Polizisten sogar zu Straftaten aufgefordert haben. So bleibt fraglich, ob sie sich künftig “korrekter” verhalten werden oder nur neue Tricks aushecken, die der BGH bisher noch nicht verboten hat.

© Politblog - Lizenzrichtlinien

Politblog ist Mitinitiator der Aktion



logo2.png


Dieser Eintrag wurde am Freitag, den 27. Juli 2007 von Franz-Josef Hanke geschrieben und in die Kategorie Rechtsstaat eingeordnet. Du kannst alle Kommentare zu diesem Artikel mit dem RSS 2.0 Feed beobachten. Du kannst eine Antwort hinterlassen, oder durch einen Trackback auf diesen Artikel verlinken.
Tags:

Kommentar von irgendwer am 1. August um 16:18 Uhr

735 weitere Günde in Heiligendamm zu demonstrieren gibt es auf meiner
Homepage.

Kommentar von DaRockwilda am 1. August um 21:24 Uhr

Mit solchen erschlichenen Geständnissen laufen 90% der groß aufgebauschten Terrorhysterien, wenn mal wieder irgendwelche Leute hochgenommen wurden. Die würden auch ohne das Agitieren der V-Männer keinen Strich tun.

Eigenen Kommentar verfassen:

Du musst eingeloggt sein um einen Kommentar schreiben zu können.