Politblog.net
 

Polizei unter Anklage?

Gespräch mit dem Rostocker Oberstaatsanwalt Lückemann

In einem ausführlichen Gespräch erläuterte Oberstaatsanwalt Peter Lückemann von der Staatsanwaltschaft Rostock Politblog den Stand der Ermittlungen und das mögliche weitere Vorgehen im Falle des enttarnten Zivilpolizisten.

Der Stand der Dinge: Momentan prüft die Staatsanwaltschaft den Fall und wartet dringend auf die Aussagen des/der Zeugen, der sich an die Hamburger Morgenpost gewandt hatte und eines weiteren, der in WELTonline zitiert wurde

Diese Zeugenaussagen müssen laut Peter Lückemann vorliegen, um weitere Schritte bzw. ein Verfahren einzuleiten. Der Staatsanwaltschaft Rostock liegen bis heute weder diese Aussagen vor, noch haben sich andere Zeugen gemeldet. Man wartet! Die Zeugen müssten sich dringend und umgehend melden, damit die Staatsanwaltschaft den Vorfall detaillierter untersuchen kann.

Nach bisheriger Kenntnis sieht die Rechtslage folgendermaßen aus:

Eine Aufforderung zum Steinewerfen, noch dazu wenn sie kein Steinewerfen durch die Aufgeforderten zur Folge hat, quasi erfolglos bleibt, stellt keinen Straftatbestand in Sinne eines „Verbrechens“ dar – sondern es ist eine Aufforderung zu einer Straftat, die in der Regel mit max. bis zu unter einem Jahr Haft bestraft würde - und somit kann sie nicht staatsanwaltlich verfolgt werden, bzw. kann es zu keiner staatsanwaltlichen Anklage kommen. Ein solcher Fall würde dann allenfalls ein polizeiliches Disziplinarverfahren zur Folge haben, eine zivilrechtliche Klage könnte eventuell darüber hinaus angestrebt werden.

Hätte der Polizist zum Beispiel gerufen „Los – die Bullen schlagen wir tot“, wäre das ein Aufruf zum Mord gewesen - und die Rechtslage sähe anders aus, eine Anstiftung zum Mord ist selbst ein Verbrechen und kann staatsanwaltlich zur Anklage gebracht werden. Das Beispiel dient der Veranschaulichung der Rechtslage, es verfolgt nicht die Absicht, die tatsächlichen Fakten zu verdrehen oder zu dramatisieren.

Auch der von Frederick (vgl. Politblog – Lasst uns mal Krawall machen) geschilderte Fall dürfte nach Auskunft des Rostocker Juristen keine staatsanwaltlichen Schritte zur Folge haben, da es sich auch in diesem Fall „nur“ um eine Aufforderung zu einer Straftat, nicht jedoch zu einem „Verbrechen“ handelt.

Hier noch einmal die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zum besseren Verständnis:
- Strafbar ist die versuchte (also erfolglos gebliebene) Anstiftung nur, wenn zu einem Verbrechen angestiftet wurde

- Ein Verbrechen ist eine Tat aber nur, wenn die Mindeststrafe höher als ein Jahr Freiheitsstrafe ist

- Das ist z.B. bei schwerem Landfriedensbruch gerade nicht der Fall

Man kann es kaum glauben - das Recht scheint auf den Kopf gestellt: Hätten die Zivilpolizisten mit ihrem Anstacheln Erfolg gehabt und wären danach als „Rädelsführer“ enttarnt worden, d.h. ihre Aufforderung wäre erfolgreich gewesen, sähe die Sachlage schon anders aus. Dann wäre es kein Versuch, sondern eine Tat. Sie könnten staatsanwaltlich und strafrechtlich verfolgt werden. Das heißt im Klartext: die Besonnenheit und Friedfertigkeit der Demonstranten schützt die Zivilpolizisten nun möglicherweise auch noch vor einem strafrechtlichen Verfahren und einer gerechten Strafe.

Von der strafrechtlichen Verfolgung möglicher Verantwortlicher, also Vorgesetzter des Beamten, ist man meilenweit entfernt. Die Staatsanwaltschaft geht “von einem Einzeltäter aus, der nicht auf Anweisung gehandelt habe”. Auf meine Frage an Peter Lückemann, ob er den Film “Gipelfstürmer - die blutigen Tage von Genua” kenne, sagte er “Ja, den kenne ich”. “Sie verstehen, dass viele Bürger in unserem Land da Parallelen entdecken und ihnen der zunehmende Eingriff in die Verfassung große Sorge macht? ” “Ja” sagte er.

Aber - so ist die Rechtslage! Trotzdem: die Staatsanwaltschaft wartet dringend auf die Zeugen und möchte den Fall verfolgen! Nichts machte bislang den Eindruck, da solle etwas grundsätzlich unter den Teppich gekehrt werden. Inwieweit andere Juristen der Rechtsauffassung der Oberstaatsanwaltschaft Rostock folgen, ist eine weitere Frage, vielleicht gäbe es hier auch noch andere Ansätze, die Taten juristisch zu bewerten.

Meine Prognose des weiteren Verfahrens kann ich, glaube ich, nach diesem Gespräch ziemlich genau abgeben: Wenn überhaupt die Zeugen sich nun endlich einmal bei der Staatsanwaltschaft melden – und das ist zwingend nötig, damit überhaupt etwas passieren kann (logisch kann die Staatsanwaltschaft nicht aufgrund eines vor der Presse gegebenen Interviews Strafanzeige stellen) - , wird das Verfahren möglicherweise wegen „fehlendem öffentlichen Interesse“ (d.h. wegen eines zu geringen Straftatbestandes) nicht aufgenommen. Das alles jedoch hängt im Weiteren von den detaillierten Zeugenaussagen und von der weiteren Untersuchung der Staatsanwaltschaft ab.

Da die Beweise durch Zeugenaussagen und möglicherweise sogar existierende Fotos von dem Vorfall aber zu belastend wären, um sie gänzlich unter den Tisch fallen zu lassen, müsste vielleicht wenigstens die Polizei ein Disziplinarverfahren einleiten. So ließe sich die bei einigen aufrechten Demokraten kochende Volksseele einigermaßen abkühlen: „Man tut etwas“. Bei dem polizeilichen Disziplinarverfahren – und da bin ich ziemlich sicher – käme dann allenfalls aufgrund der erdrückenden Beweislast heraus, dass dem Beamten in Anbetracht der angespannten Lage vor Ort und der tagelangen psychischen Belastung durch den Einsatz ein wenig die Pferde durchgegangen seien. Selbstverständlich hat er aus eigener Motivation gehandelt, einen solchen Befehl – Demonstranten zu Straftaten anzustacheln – hat es niemals gegeben.

Menschliches Fehlverhalten aufgrund einer angespannten Situation. Das war’s. Und dafür gibt’s drei Monate Kur im Grandhotel Heiligendamm auf Staatskosten!

Dieser Artikel wurde um die gesetzlichen Grundlagen durch die Annmerkungen von Simon nachträglich ergänzt - vielen Dank dafür!

Dieser Eintrag wurde am Mittwoch, den 13. Juni 2007 von pony_huetchen geschrieben und in die Kategorie Rechtsstaat eingeordnet. Du kannst alle Kommentare zu diesem Artikel mit dem RSS 2.0 Feed beobachten. Du kannst eine Antwort hinterlassen, oder durch einen Trackback auf diesen Artikel verlinken.
Tags:

Kommentar von bruce1337 am 13. Juni um 20:48 Uhr

Tja…Recht und Rechtsprechung — nicht umsonst wird unterschieden. Aber auch wenn niemand zur Rechenschaft gezogen würde, bliebe die durch die öffentlich gewordenen Vorfälle gewachsene Aufmerksamkeit gegenüber den Machenschaften unseres “RechtSStaates”. Das ist doch schonmal was.

Kommentar von Sitting-Bull am 13. Juni um 20:58 Uhr

Kennt dieser Staatsanwalt die Deutsche Rechtssprechung nicht?

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__125.html

Was für eine Farce.

Kommentar von Sitting-Bull am 13. Juni um 20:59 Uhr

§ 125 Landfriedensbruch

(1) Wer sich an

1.
Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2.
Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,

die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Soweit die in Absatz 1 Nr. 1, 2 bezeichneten Handlungen in § 113 mit Strafe bedroht sind, gilt § 113 Abs. 3, 4 sinngemäß.

Kommentar von bruce1337 am 13. Juni um 21:15 Uhr

Na, was Sit da zu Tage gefördert hat sieht für mich nach einer astreinen Grundlage aus! Brauchts bald noch einen JurisBlog? Wenn man nicht alles selber macht…

Kommentar von moni am 13. Juni um 21:20 Uhr

Alles ein wenig verwirrend. Mal ganz grundsätzlich:
Die Staatsanwaltschaft beginnt ein Ermittlungsverfahren, wenn der Anfangsverdacht (das kann auch schon eine Zeitungsmeldung sein) einer Straftat besteht. Ziel des Ermittlungsverfahrens ist es festzustellen, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Der besteht, wenn es auf Grund von Beweisen (insbesondere auch Zeugen) die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht ist, dass das Gericht den Täter verurteilt.

Das Verhalten des Beamte ist ziemlich fraglos die Anstiftung zu einer gefährlichen Körperverletzung. Schade nur, dass nun die Zeugen fehlen.

Kommentar von Sitting-Bull am 13. Juni um 21:25 Uhr

Unter genau diesem Paragraphen liefen doch auch die Schnell-Verurteilungen.

http://www.pr-inside.com/de/ze.....144475.htm

Aber vermutlich gilt das Gesetz nur im Sinne der Herrschenden.

PS: Seit wann sind Kleidung und Anti-Tränen-Medikamente “Indiz für Gewaltbereitschaft” die eine vorsorgliche Verhaftung rechtfertigen?

http://www.berlinonline.de/ber.....61171.html

Wenigstens der Amtsrichter hatte Durchblick.

Kommentar von jacomo am 13. Juni um 21:27 Uhr

“justice lives on a level, which ‘right’ has not even the intention to reach for”

Kommentar von Sitting-Bull am 13. Juni um 21:28 Uhr

Wenn man nicht alles selber macht…

Ja was ist den nun mit dem RAV? Ich dachte, der hat die Zeugen, die Zeugenaussagen, protollarische Erfassung der Abläufe, Namen der Beteiligten, mindestens sogar drei Zeugen (die beiden o.g. und mindestens einen der Tschechen-Gruppe).

Was dauert da so lange?

Kommentar von bruce1337 am 13. Juni um 21:33 Uhr

MacGyver, äh, ich meine Mahmud al-Kaider könnte aus den ungewaschenen Textilien eine “dirty bomb” bauen und dann mit einem Schuh, Babynahrung und den Medikamenten die ganze Lufthansa aus dem Himmel pusten — da ist EINE vorsorgliche Verhaftung doch ein Pappenstiel! Unsere Behörden müssen in 100% der Fälle richtig liegen, Mahmud al-Kaider nur ein einziges mal!

Kommentar von pony_huetchen am 13. Juni um 21:47 Uhr

@ moni - so habe ich das verstanden - sie hatten wohl aufgrund des Anfangsverdachtes und des Zeitungsartikels (s.m.Artikel) Kontakt zu dem Journalisten aufgenommen und gesagt, der Zeuge solle sich bitte melden. Das hat er nicht gemacht. Wie soll die Staatsanwaltschaft an die Zeugen kommen?

Kommentar von Che am 13. Juni um 21:54 Uhr

Leute, bleibt doch mal locker!
Jeder hat Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren, sogar Polizisten.
Das bedeutet: Die StA ist zu Ermittlungen verpflichtet, sobald der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Ohne den Fall genauer zu kennen (interessiert mich auch nicht besonders) fallen mir hier spontan ‘ne ganze Menge Delikte ein, die verwirklicht sein könnten. Den Anfangsverdacht können wir also abhaken, dürfte hier gegeben sein.
Nächster Schritt. Die StA ermittelt nicht bloß zum Spaß, sondern um zu einem Ergebnis zu kommen. Die StA nennt das dann “hinreichenden Tatverdacht”. Das bedeutet: Ist es wahrscheinlich, daß der Polizist von einem Gericht verurteilt würde, oder ist es wahrscheinlicher, daß er freigesprochen würde?

Wie die Autorin schon richtig festgestellt hat, wird kein Gericht eine Verurteilung auf Zeitungsartikel stützen. Gefragt sind also Zeugenaussagen, die noch dazu möglichst glaubhaft sein sollten.
Ob wir den “hinreichenden Tatverdacht” abhaken können, steht also noch in den Sternen. Angesichts der peinlichen Wortspielchen von Bruce (btw: wo hast Du das eigentlich abgeschrieben?) scheint es mir auch eher so zu sein, daß viele diesen Konflikt lieber mit Demagogie als mit den Mitteln des Rechtsstaates austragen wollen.

Aber ich schweife ab. Wir waren beim hinreichenden Tatverdacht. Auch wenn der vorliegen sollte, hat die StA immer noch die Möglichkeit, das Verfahren ohne Anklageerhebung einzustellen. Zum Beispiel, weil sie die Schuld des Täters als gering ansieht. Oder weil sie ihm eine Geldbuße auferlegt.
Das wird vielen nicht gefallen, ist aber vom Gesetz so vorgesehen. Wer demnächst aus Versehen einen Radfahrer umnietet, wird vielleicht in den Genuß der gleichen Vorschriften kommen.
Angesichts der Tatsache, daß es sich bei dem Beschuldigten um einen Polizisten handelt, wird der Spielraum für die StA, das Verfahren auf diesem Wege einzustellen, aber eher enger.

Wir merken uns also: Ein Ermittlungsverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen kann ganz schön lang und kompliziert sein. Steinewerfen, “Smash G8″ auf Häuserwände sprühen oder sich peinliche Wortspiele mit “SS” ausdenken geht sicher schneller. Ist aber langfristig auch keine Lösung.

Kommentar von Che am 13. Juni um 21:57 Uhr

@ Moni:
Setzen, 6.

Zu der gefährlichen Körperverletzung ist es hier, wenn ich das OP richtig verstehe, gerade nicht gekommen. Ohne Haupttat auch keine Anstiftung.

Kommentar von zaphodia am 13. Juni um 22:11 Uhr

Nun angesichts dieser Erfolgsaussichten und der beliebten Counterstrategy der Polizei, nämlich Gegenanzeigen zu stellen (immerhin wurde der Zivi angeblich verletzt - übrigens ist diese Meldung genauso zuverlässig wie die anderen Verletztenzahlen?) sollte man sich nur nach ausgiebiger anwaltlicher Beratung als Zeuge zur Verfügung stellen.

Kommentar von Fahrenheit am 13. Juni um 22:25 Uhr

Und wo wir grad dabei sind:
Hier werden Zeugen zu einem anderen Vorfall gesucht: indymedia

Kommentar von Simon am 13. Juni um 23:10 Uhr

Strafbar ist die versuchte (also erfolglos gebliebene) Anstiftung nur, wenn zu einem Verbrechen angestiftet wurde:

http://dejure.org/gesetze/StGB/30.html

Ein Verbrechen ist eine Tat aber nur, wenn die Mindeststrafe höher als ein Jahr Freiheitsstrafe ist:

http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html

Und das ist bei schwerem Landfriedensbruch gerade nicht der Fall:

http://dejure.org/gesetze/StGB/125.html

Interessant aber möglichweise, ob dieses Vorgehen nicht dienstlich gefördert wurde:

http://dejure.org/gesetze/StGB/357.html

…aber das lassen wir dann doch lieber die Staatsanwaltschaft prüfen. ;-)

Kommentar von Freewill am 13. Juni um 23:31 Uhr

Huch, was ist denn mit denn mit dem “embedded journalist” Malzahn auf einmal los.

Ein Tornado über dem Campingplatz - so ein Szenario hätte sich nicht mal der schwarze Block in seinen dunkelsten Träumen ausgemalt. Stattdessen steht nun der Vorwurf im Raum, dass ein Bremer Zivilpolizist im Autonomen-Outfit G-8-Kritiker zu strafbaren Handlungen aufgefordert hat. Der Klärung dieses Sachverhalts sehen wir mit Interesse entgegen.

Die Erwänung von einem AP im Spiegel, wer hätte das vor einer Woche gedacht.

http://www.spiegel.de/politik/.....94,00.html

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 00:01 Uhr

@ Simon - vielen vielen Dank für die passenden gesetzlichen Grundlagen. Die haben mir gefehlt. Ich habe sie in den Artikeltext übernommen und Dich dankend erwähnt :-)

Kommentar von leftwing am 14. Juni um 00:33 Uhr

bedenkt: die zeugen haben bedenken vor repression wenn sie gegen den polizeistaat aussagen. christian stroebele will die moeglichkeit einer anonymen aussagemoeglichkeit schaffen, aber das vertrauen in stroebele tendiert leider auch gegen null.

http://de.indymedia.org/2007/06/184623.shtml

Kommentar von G8 Zeugen gesucht « Staatsanwaltschaft, Zeugen, Rostock, Verfahren, Grünen, Augenzeugen, G8-Proteste, Rahmen « ascene.de am 14. Juni um 00:44 Uhr

[...] Alles weitere dazu und welche Aussichten für ein strafrechtliches Verfahren bestehen im Politblog. [...]

Kommentar von derhans am 14. Juni um 00:46 Uhr

Gut, dass der ganzen Sache von Seiten der Staatsanwaltschaft nachgegangen wird. Das traurige ist, dass die gesammten Verfehlungen der Verantwortlichen ganz sicher unter den Tisch gekehrt werden dürften. Wenn überhaupt wird ein einzelner Polizist wegen “individuellen Fehlverhaltens” zum Bauernopfer, auf politischer Ebene dürfte das ganze kaum Konsequenzen haben.

Andere Frage, wie sieht es eigentlich mit den Einsatz der BW rund um den G8 Gipfel (http://derhans.gulasch.org#184)
Ist diezbezüglich auch eine juristische Aufarbeitung angedacht bzw. überhaupt möglich?

Kommentar von Fahrenheit am 14. Juni um 00:50 Uhr

Interessant aber möglichweise, ob dieses Vorgehen nicht dienstlich gefördert wurde

Wer weiß: vielleicht hat der Beamte ja keine Lust, den Sündenbock zu spielen und tritt eine Lawine los.

Kommentar von Fahrenheit am 14. Juni um 00:52 Uhr

@ derhans: schau dir den Link ein Post vor deinem an. ;-)

Kommentar von Simon am 14. Juni um 01:07 Uhr

@Ponyhütchen:

Danke! :-)

Wenn die rechtliche Erklärung schon so prominent im Artikel landet - könntest du dann die kleine Ungenauigkeit korrigieren, die mir unterlaufen ist?

Der schwere Landfriedensbruch steht nämlich nicht in § 125, sondern in § 125a StGB. Ob zu einem schweren oder nur zu einem einfachen Landfriedensbruch angestiftet wurde, spielt aber keine Rolle - beide Normen sind keine Verbrechens-Tatbestände.

http://dejure.org/gesetze/StGB/125a.html

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 01:17 Uhr

:-) schon erledigt

gn8 statt g8

Kommentar von bruce1337 am 14. Juni um 01:20 Uhr

Che,

Angesichts der peinlichen Wortspielchen von Bruce (btw: wo hast Du das eigentlich abgeschrieben?)

Was ist denn dein Problem? Bring’s mal auf den Punkt, vielleicht lässt es sich ja einvernehmlich klären. Ansonsten würde ich vorschlagen, du sparst dir in Zukunft derartige, nondefinite Kommentare.

Kommentar von thilo pfennig am 14. Juni um 01:33 Uhr

Ich glaube hier wird falsch gefragt. Sprengstoff ist nicht wa der einzelne Polizist gesagt hat, sondern das wenn er das gesagt hat und es eben mehrere solche Zivilpolizisten gab man davon ausgehen kann, das der Staat bzw. die Polizeiführung zu einer Straftat aufgefordert hat und das man dies auf viele solche Orte übertragen muss. Zumindest wo eben diese Polizei-Organisation zuständig war. Und wenn die Polizei zielgerichtet zu Straftaten aufruft, so müssen alle Straftaten dahingehen beleuchtet werden inwieweit diese staatlicher seits eingeleitet wurden. Ebenso sollte dies eine Rückwirkung haben auf Genehmigungen zu Hausdurchsuchungen, da die Vermutung nahe liegt das die Polizei eben durch kriminelles Vorgehen weitere Durchsuchungesberechtigungen erwirken wollte. Die eigentliche Frage ist wie weit oben der Befehl zur Aufwiegelung kam: Polizeiführung oder direkt aus dem Innenministerium(Schäuble). Wenn dieser Polizist das gemacht hat wird er es nicht aus sich selbst heraus getan haben. Die Polizeiführung kann natürlich dem Polizisten unterstellen ohne Rüclendeckung agiert zu haben. Damit würde sie aber ggf. einen Meineid leisten und insbesondere wird der Polizist nur ungern im Regen stehen gelassen werden. Insofern ist die Frage des Strafmaßes weniger als sekundär - die Frage ist ob man Schäuble nachweisen kann, das er als verantwortlicher Innenminmister diese Aktionen angeregt hat oder ob die Verantwortung bei dem Bremer Innensenators Röwekamp liegt. Sollte es möglich sein, dem Polizisten seine Aussage nachzuweisen ist dies ein hebel um vieles andere wirkungsvoll zu bekämpfen. Ein Präzedenzfall ähnlich wie das Celler Loch (http://de.wikipedia.org/wiki/Celler_Loch)

Kommentar von Arm am 14. Juni um 02:14 Uhr

Ich möchte den Herrn Sttaatsanwalt auffordern, endlich folgende Straftat zu verfolgen:

Untreue des Einsatzleiters: Die Bezahlung von Gewalt-Provokateuren ist eine Veruntreuung von Staatsvermögen unter Verletzung einer Amtspflicht, da der Einsatz von Anstiftern zu Lasten anderer Polizisten und unter Verletzung des Demonstationsrechts offensichtlich ohne Rechtsgrundlage erfolgte.

In diesem Fall muss die Staatsanwaltschaft wegen besonderen öffentlichen Interesses von selbst tätig werden - einer Anzeige bedarf es nicht.

Wir werden den Fall im Auge behalten.

Danke im Voraus.

Kommentar von JM am 14. Juni um 05:26 Uhr

Unterscheide zwischen:

- Versuchte Anstiftung
- Landfriedensbruch
und
- Aufforderung zu Straftaten

Kommentar von jacomo am 14. Juni um 07:06 Uhr

@thilo…andere.

die gesamte menschheitsgeschicht ist ein einziger, grausamer praezedenzfall.
bis zu diesem, heutigen tag koennte man den eindruck erlangen, das daraus nicht auch nur der geringste, positive nutzen gezogen wurde….wollte…sollte.

ich gebe durchaus die option von ein paar kleineren positiven folgen des praezedent…..aber nicht wirklich.

wenn auch durchaus unwichtig und in vergessenheit geraten, wundere ich mich zb., was aus juergen rose geworden ist.
sollte dessen peinliche praezedenz nicht “eilbeduerftig” entsorgt werden? gings da nicht unter anderem um voelkerrechtliche bedenken?
http://www.netzeitung.de/deutschland/585550.html

gab es da nicht einen florian pfaff, der einen wichtigen meilenstein gesetzt hatte, wobei sogar das gericht die moeglichkeit von voelkerrechlichen verletzungen nicht ausschloss?
http://www.lebenshaus-alb.de/magazin/004108.html

wurde nicht von dieser (ultra) linken eine ‘verfassungsbeschwerde’ gegen den illegalen einsatz von tornados nach afghanistan sofort vom tisch gewischt, um den einsatz zu garantieren, ..und sollte nicht, die aus der selben richtung kommende ‘organ-klage’ (natuerlich nach entsendung der tornados) am 28sten april verhandelt werden?

wurde nicht der fakt angesprochen, das wenn es zu einer (berechtigten) bestaetigung des tatsachen-bestandes von aggressiven, illegalen angriffskriegen gegen afghanistan und irak kaeme, diese laender, in ihren moeglichkeiten, das recht der verteidigung in anspruch nehmen duerften.
dazu wuerden auch angriffe auf die diesbezueglichen laender fallen, die an diesen kriegs und voelkerrechtlichen verbrechen beteiligt sind.
und dabei duerfte man sich auch nicht ueber zivile opfer beklagen, davon haben ‘wir’ alleine in den letzten 20 jahren ein paar millionen verursacht.

all diesen fakten total zum trotze wartet man, inzwischen mit einer unglaublich vernichtenden praesenz, die auch den nuklearen einsatz alles andere als ausschliesst, auf die verabschaueungswuerdige gelegenheit, ein weiteres kriegsverbrechen zu begehen. (ueber 1200 ziele)

und wieder ist dieses unmenschliche vorhaben in ein ‘reines’ netz von luegen geflochten.
und sogar eine der markanntesten, die all dies zu ermoeglichen scheint, wird bis zum erbrechen ausgeschlachtet, solange man sicher sein kann, dass sie (noch) zu wenige kennen.
http://www.spiegel.de/wirtscha.....50,oo.html
(nur als bekanntes, junges beispiel)

natuerlich ist es gut, dieses hier behandelte thema zu verfolgen und zu versuchen dem ‘recht’ eine chance zu geben.
dies wird aber mit hoechster wahrscheinlichkeit und wie gewohnt, im medien-sumpf ersticken, und viele andere vorschlagshammer-gehirnwaeschen werden es in kuerze vertilgen.
‘die’ haben doch viel ‘wichtigeres’ zum tun, als dass ’sie’ sich von solch einem ‘kleinmist’ ueberhaupt belaestigt fuehlen wollen.

auch wenn es schon wie eine abgedroschene unzulaenglichkeit klingt, aber es gibt in vielfacher, (bewiesener) weise schwerste vergehen gegen grundgesetz/verfassung, kriegs/voelker/menschenrechte, die zusammen mit diesem thema staendig behandelt und propagiert werden muessen, um sicher zu gehen, dass diese regierung zuruecktritt. (ja ich weis…aber ich hoere auch stimmen und habe visionen :-) .

bleibt am gesetzes-ball,..solange er nicht geaendert wird, und dies wird mit absoluter sicherheit, in diesem jahr EU-weit verabschiedet werden.
zweifel?…keine..wegtreten.

Kommentar von Sitting-Bull am 14. Juni um 08:21 Uhr

Gibt es generell keine schärfere Strafe, wenn ein Staatsbediensteter im Amt diese Straftaten begeht? Das würde mich doch sehr wundern…

Kommentar von Sitting-Bull am 14. Juni um 08:47 Uhr

Nö, wundern täte mich eigentlich gar nix mehr…

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 08:48 Uhr

@sit
Nicht nur vor Gott, auch vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. (Zumindest sollten sie das sein). Bei der Bemessung des Strafmaßes spielt es sicher eine Rolle, ob jemand als Beamter Steine schmeißt oder dazu auffordert, nicht jedoch bei der Rechtslage - die bleibt immer dieselbe.

Und da trifft - nach bisherigem Erkenntnisstand - o.g. zu.
Das macht auch mich wütend und ohnmächtig, aber wir sollten darüber nicht verzagen, sondern weiter daran arbeiten, alle “Unregelmäßigkeiten” (Rechtsverletzungen durch den Staatsapparat) in Zusammenhang mit der Rostock-Demo und den Blockaden sowie den z.T. militärischen Attacken auf die Camps sorgfältig zu analysieren und alle Fakten zusammentragen.
____________________________________________________

Deshalb noch einmal mein AUFRUF an alle: Bitte schickt sämtliches Fotomaterial an uns, wir werden es weiterleiten und versichern, dass kein Demonstrant / Blockierer auf den Fotos denunziert wird. Oder wendet Euch direkt an u.a. Kontakte.

Meldet Euch bitte, wenn ihr Aussagen machen könnt. Auch diese werden unter der Wahrung Eurer Anonymität behandelt. Hier sucht z.B. Christian Ströbele Zeugen für ganz konkrete Vorfälle:
http://de.indymedia.org/2007/06/184623.shtml

Am Besten jedoch: Ihr wendet Euch unmittelbar an den Ermittlungsausschuss des Legal Team. Dort sollen alle Angaben zusammen laufen.
http://www.ermittlungsausschus...../index.php

Es gibt Kontaktadressen überall in Deutschland, auch in Eurer Nähe. Klickt auf “Liste“, um einen Anwalt in Eurer Nähe zu finden.

Und ganz wichtig: geht nicht allein zu Polizei oder Staatsanwaltschaft, um Aussagen zu machen. Nehmt immer zuerst Kontakt zu den Anwälten des Ermittlungsausschusses auf!

Ihr braucht also nicht zu befürchten, dass Euch selbst ein Strick aus der Anwesenheit bei bestimmten Situationen gedreht wird, solange ihr Euch an die Anwälte wendet.

:-)

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 09:09 Uhr

Ach ja - das vergaß ich:

Hier ist der (vorläufige ?) Abschlussbericht des Legal Teams nach deren Einsatz in Rostock /Heiligendamm.

Schon allein die darin enthaltenen staatlichen Übergriffe auf Menschenwürde, Rechte und (eigentlich noch verbriefte) Freiheiten sind verheerend. Man hat das Gefühl, einen Amnesty International Report aus einer Diktatur zu lesen. Schaut Euch den Bericht an: Ja - das ist Deutschland im Jahre 2007!

Lasst nicht zu, dass so etwas weiter in Deutschland geschehen kann, genauso wenig, wie irgendwo anders auf der Welt!

Wehrt Euch - (wehret den Anfängen kann man nicht mehr sagen - wir sind mittendrin in der Katastrophe!)

Kommentar von Lara am 14. Juni um 09:30 Uhr

*lach* - So bedrückend das alles ist, hier musste ich laut lachen:

“Leute, die am Freitag in der Nähe des offiziellen Mediencenters in Kühlungsborn nackt baden waren, sind von Zivicops in Badehosen aus dem Meer gezogen worden.”

Jo Mann! Das hat unser Ansehen im Ausland sicher befördert. Die Deutschen greifen wieder durch! Wehret den Nackten und dem Verfall der Sitten!

PS: Also, mal an alle, die hier über den 8-Gangster-Gipfel berichtet und ihn kommentiert haben: Ganz großartig, Leute! Ich war leider nicht da, konnte mir aber Dank eurer Berichte ein Bild von der Demo machen, dass ohne euch ganz anders ausgesehen hätte. Vielen Dank für euren Einsatz!

Kommentar von §111 StGB am 14. Juni um 09:55 Uhr

Liebe Laienjuristen, ihr betreibt hier Desinformation. Ein Blick ins StGB sollte eigentlich genügen. Natürlich ist das Verhalten des Polizisten strafbar.

§ 111 StGB

Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 10:21 Uhr

Aber da es kein Mindeststrafmaß von einem Jahr gibt, tritt wieder s.o. in Kraft? :-(

Du §111StGB-Nicht-Laien-Jurist.

Kannst Du uns dazu mal etwas sagen?

1. Wie also kann die Staatsanwaltschaft danach ermitteln?
2. Welche anderen juristischen Schritte wären denkbar?

Kommentar von Sitting-Bull am 14. Juni um 10:27 Uhr

Wieso sollte die Staatsanwaltschaft wegen irgendwelcher Mindeststrafen gar NICHT erst ermitteln?
Wer hat denn den Unsinn hier verbreitet?

Kommentar von Bagdad Café am 14. Juni um 10:31 Uhr

So schnell kanns gehen, daß aus ‘erhöhter abstrakter Gefahr’ (Beckstein) und ‘Augen offenhalten’ reale staatliche Willkür wird. Man darf dabei nicht vergessen, daß konkrete Verantwortliche hinter diesen Überreaktionen stehen, laßt sie uns finden, bevor sie sich pulverisieren!
Ein Rücktritt Schäubles wäre ein erster Anfang, aber der hat das (ebenso wie ich) auch nur am Bildschirm erlebt. Andere waren da näher dran und tragen ab sofort diese Last mit sich herum. Sie soll ihnen schwer wie Blei (nicht bleischwer ;-) ) werden.

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 10:34 Uhr

Ermitteln kann sie - das ist richtig (da habe ich mich falsch ausgedrückt), aber nach den o.g. kann sie nur in den Fällen Anklage erheben, die eine Mithilfe zu einem Verbrechen darstellen, und das Straßmaß bei einem Verbrechen bedeutet immer eine Mindeststrafe von einem Jahr.

Also: mein Satz muss heißen: Klage erheben!

Da hilft m.E. der Paragraph 111 StGB leider nicht weiter :-(

Aber wir geben die Hoffnung in unsere Rechtsprechung (noch) nicht auf!

Kommentar von Bagdad Café am 14. Juni um 10:41 Uhr

P.S.: mein Kommentar von 10:31 bezog sich auf die Fassungslosigkeit nach dem Lesen des ‘vl. Abschlußberichtes’.

P.P.S.: dieser Wordpress-Editor bringt mich nochmal um meinen Restverstand

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 10:46 Uhr

dieser Wordpress-Editor bringt mich nochmal um meinen Restverstand

Da sind aber noch gewaltige Restbestände vorhanden!

Wordpress-Editor

Geduld - das kann nur besser werden. Und dann ist die Freude um so größer :-)

Kommentar von bruce1337 am 14. Juni um 11:30 Uhr

LOL, Restverstand :D

Wir sollten mal ein Wörterbuch mit derartigen Ausdrücken anlegen — oder gibt’s sowas schon irgendwo? Leider fallen mir gerade auf Kommando gar keine Beispiele ein :(

Kommentar von diefans am 14. Juni um 11:37 Uhr

ehm vielleicht hats einer verpeilt, aber in http://politblog.net/krieg-ter.....machen.htm
steht folgendes:

Zeugenbericht bei Politblog.

(der Name des Zeugen ist der Politblog-Redaktion bekannt)

ich hoffe ihr habt nicht nur den Namen sondern auch den Kontakt…

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 11:47 Uhr

ich hoffe ihr habt nicht nur den Namen sondern auch den Kontakt…

Aber klar doch :-)

Kommentar von DaRockwilda am 14. Juni um 12:13 Uhr

@all:

Mal so allgemeine Gedanken zum Thema APs die Steine werfen. Wir alle wissen wie sehr sich der liebe Joschka Fischer sobald er in Ämtern war verkauft hat. Dass er davor irgendwie integer war wurde pft dadurch “belegt”, dass er früher Steine geworfen hat auf Polizisten! Vielleicht ist er ja schon seit Jahr und Tag von der “Gegenseite” :-)

Kommentar von Abenteuerland am 14. Juni um 12:16 Uhr

Meiner Meinung nach ist das, was hier geschrieben steht, juristisch nicht richtig.

Sofern die bislang vorliegenden Berichte stimmen, hat sich der Polizeibeamte sowohl nach § 111 (öffentliche Aufforderung zu Straftaten) als auch nach § 125 I (2)(Landfriedensbruch durch Einwirkung auf eine Menschenmenge, “um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern”) strafbar gemacht.

In keinem der beiden Paragrafen steht aber etwas davon, dass man zu einem *Verbrechen* auffordern muss, oder dass die zu Gewalttätigkeiten aufgeforderte Menge dieser Aufforderung auch tatsächlich nachgekommen sein muss. Nach § 125 I (2) genügt es, wenn man auf eine Menschenmenge “einwirkt”, um ihre Bereitschaft zur Gewalt zu fördern; und nach § 111 (2) ist eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten (dazu zählen ja wohl ALLE Straftaten, und nicht nur Verbrechen!) auch dann noch strafbar, wenn die Aufforderung dazu “ohne Erfolg” geblieben ist, und kann mit immerhin bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.

Davon, dass es sich bei den Straftaten, zu denen angestachtelt wurde, um VERBRECHEN Handeln muss, damit die Aufforderung strafbar ist und überhaupt von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden kann, steht in keinem dieser Paragrafen etwas.

Also, bin ICH jetzt blind - oder die hier zitierte Staatsanwaltschaft? Sofern ich diese Gesetze richtig verstehe, ist es doch absoluter Nonsense, dass die Staatsanwaltschaft nur ein Verfahren einleiten kann, wenn zu einem *Verbrechen* aufgefordert wurde. Aus welchem StGB-Paragrafen soll sich das denn ergeben, dass nur die öffentliche Aufforderung zu einem Verbrechen strafbar ist, zu einer “normalen Straftat” aber nicht? Ich kann da nichts finden… weder in § 111 noch in § 125.

Kommentar von §111 StGB am 14. Juni um 12:37 Uhr

Aha - §111 StGB ist also völlig nutzlos, weil man in Deutschland nur bei Straftaten, die mit mindestens einem Jahr Knast bestraft werden müssen, Klage erhoben werden kann?

Wie kommt man nur auf so etwas?

Weil dir das der Staatsanwalt erzählt hat? Vielleicht sind dessen Aussagen ja evtl. mit Vorsicht zu betrachten. Immerhin handelt es sich bei den Beschuldigten um seine Ermittlungsbeamten. Ist das vielleicht genau die Oberstaatsanwaltschaft Rostock, die während des G8 mitverantwortlich war für die außerrechtsstaatlichen Zustände?

Woher kommen eigentlich die ganzen Verurteilungen zu Geldstrafen vor unseren Gerichten?
Warum ist dann das StGB so dick, wenn eh die meisten der Paragraphen nutzlos sind, da zwecks zu niedriger Strafandrohung nie Klage erhoben werden kann?

Kommentar von steff am 14. Juni um 12:46 Uhr

“und somit kann sie nicht staatsanwaltlich verfolgt werden, bzw. kann es zu keiner staatsanwaltlichen Anklage kommen”

Nun, dann muß halt jemand anders die Strafanzeige stellen. Eine Privatperson. Am besten jemand, der dabei war, und selbst weitere Zeugen benennen kann.

Kommentar von steff am 14. Juni um 12:53 Uhr

nach “Strafanzeige stellen” in meinem obigen Kommentar fehlt “und Anklage erheben”.

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 13:19 Uhr

In keinem der beiden Paragrafen steht aber etwas davon, dass man zu einem *Verbrechen* auffordern muss, oder dass die zu Gewalttätigkeiten aufgeforderte Menge dieser Aufforderung auch tatsächlich nachgekommen sein muss

Ich weiß nicht, mit welchem Paragraphen sich das begründet, vermutlich mit §30 StGB “Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft.”
Da steht eben: VERBRECHEN und nicht STRAFTAT.

Und in §12 wird definiert, was ein Verbrechen ist “Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind”.

So wurde das von der Staatsanwaltschaft in meinem Telefongespräch begründet. Ich habe diese Position sehr wohl zur Debatte gestellt und bin mit vielen hier der Meinung, dass das nicht die einzige Rechtsauffassung sein kann.

Aber ist doch fein, dass wir schon mal die Argumentationslinie der anderen “Seite” kennen ;-)

Kommentar von Sitting-Bull am 14. Juni um 13:29 Uhr

Stimme steff zu: Wir brauchen keine anscheinend korrumpierte Staatsanwaltschaft. Wenn dort angeblich immer noch kein Anfangsverdacht zu Ermittlungen vorliegt, grenzt das an Verhöhnung des Rechtsstaates. Strafanzeige stellen, Klage erheben. Wo ist der RAV? Ansonsten: Was ist mit den Beteiligten?

Kommentar von Mike am 14. Juni um 13:30 Uhr

Bin zwar kein Rechtsexperte, denke aber, dass ein Staatsanwalt in einer laufenden Ermittlung oder einem laufenden Verfahren nicht alle Karten offen auf den Tisch legen kann. Zumindest ist das Wiedergegebene in dem Artikel alles eher schwammig, was der Staatsanwalt von sich gegeben hat. Das Faktum, dass bei solchen Prozessen wenig raus kommt ist leider dennoch gegeben, letztlich besteht ja ein gewisses Abhängigkeitverhältniss zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Hoffen wir mal das Beste.

Kommentar von Galvanise.de » Blog Archive » Staatsanwaltschaft sucht Zeugen am 14. Juni um 13:40 Uhr

[...] Rostocker Oberstaatsanwalt Lückemann sucht Zeugen, die gesehen haben, daß ein Polizist im Schwarzen Block beim G8-Gipfel Umstehende zum [...]

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 13:50 Uhr

@ sit

Ansonsten: Was ist mit den Beteiligten?

Das ist erstmal das ENTSCHEIDENDE !!!!

Alles andere ist Spekulation.

Das Faktum, dass bei solchen Prozessen wenig raus kommt ist leider dennoch gegeben,

und da muss ich leider aus meiner Erfahrung bei der Beobachtung anderer Fälle zustimmen.

Sit, es hat schon Zeiten gegeben, da war VIEL MEHR DRUCK von allen Seiten und, ich sage mal, der Rechtsstaat noch nicht in heutigem Maße demontiert, auch da ist NIE etwas Befriedigendes bei herausgekommen, was empörten Menschen wie mir auch nur annähernd “wie Recht” vorkam.

Ich finde es viel wichtiger, jetzt alle FAKTEN von sämtlichen Fällen, hinter denen wir APs vermuten zu sammeln, zu verifizieren und damit in die Öffentlichkeit zu gehen. Lasst uns die Aufklärung zu einem zweiten Genua machen! - Da hat es ja auch geklappt!

Kommentar von Abenteuerland am 14. Juni um 13:54 Uhr

Ich weiß nicht, mit welchem Paragraphen sich das begründet, vermutlich mit §30 StGB “Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft.”
Da steht eben: VERBRECHEN und nicht STRAFTAT.

Das ist so weit ja erst mal richtig. Wenn ich Dich z.B. auffordere, ein Kaugummi oder Zigaretten im Supermarkt zu klauen, und Du tust das nicht, dann ist das für mich nach § 30 StGB nicht strafbar, da ich Dich “nur” zu einem Vergehen (Diebstahl), aber nicht zu einem Verbrechen angestiftet habe.

Aber: bei § 111 geht es ausdrücklich um “öffentliche” Aufforderungen zu Straftaten. Es ist offenkundig rechtlich ein Unterschied, ob ich Dich rein privat (§30 StGB) oder aber “in einer Versammlung” (§ 111 StGB) zu Straftaten anstifte. Und wenn ich das in einer Versammlung tue, dann ist das - soweit ich das Gesetz richtig verstehe - IMMER strafbar - und zwar egal ob ich Leute aus der Versammlung nun zu einem Verbrechen oder nur zu einem Vergehen aufgefordert habe, und auch egal, ob die Aufforderung tatsächlich Erfolg hatte oder nicht. Es gibt diesbezüglich jedenfalls keine Einschränkungen in § 111 StGB. (Und in § 125 I (2) übrigens auch nicht). Und nach § 111 II ist es ja sogar ausdrücklich auch dann strafbar, wenn die Aufforderung in der Versammluung keinen Erfolg hatte, sprich: die zu Straftaten aufgeforderten Versammlungsteilnehmer darauf hin trotzdem friedlich geblieben sind.

Und in dem Fall handelte es sich ja offensichtlich um eine Versammlung. Und wer da “zu einer rechtswidrigen Tat auffordert”, macht sich strafbar. So steht es jedenfalls in meinem Gesetz buch :-)

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 14:02 Uhr

:-)

Dein Gesetzbuch schicken wir mal schnell nach Rostock !!!

Kommentar von Fahrenheit am 14. Juni um 14:05 Uhr

Mal ganz dumm frag: wie schauts denn mit dem Versuch der Bildung einer kriminellen Vereinigung aus?

Ich mein, bei den neuerlichen Hausdurchsuchungen in der linken Szene wurde ja auch dieser Paragraph angewandt …

Kommentar von Sitting-Bull am 14. Juni um 14:08 Uhr

Ich finde auch, den 129a sollte man auf die Spitzel-Gruppe anwenden.

:-D

Kommentar von Rusty_James am 14. Juni um 14:09 Uhr

Ich persönlich habe keine Erwartungen an unser Unrechtssystem.
Wichtiger als eine eventuelle Verurteilung wäre doch auch, das sich die MEhrheit der Menschen über diese Agent Provokatuers ersteinmal bewusst wird.
Solange die Verantwortlichen sich auf die Ignoranz der Bevölkerung verlassen können und noch nichtmal im Traum daran denken, Rechenschaft abzuleisten, ist jeder Prozess soweiso sinnlos.
Es besteht ja ” kein öffentliches Interesse ” :-) (an der Verurteilung).
Soetwas kann doch nur in einem Klima der totalen Ignoranz möglich sein.
Allerdings sind diese Agent Provocateurs nichts anderes als die Ursache für einen großteil der Ausschreitungen, mutmaße ich mal und:
Bei diesen Ausschreitungen wurden viele Unschuldige Demonstranten niedergeknüppelt und mit Pfefferspray besprüht.
Zur falschen Zeit am falshen Ort und deswegen verletzt, weil die Polizei selbst die Gewalt anzettelt? Wilkommen in Absurdistan.
Aber es juckt ja keinen. Es ist anscheinend scheißegal.
Also bitte, wie ignorant und von Doppeldenk befallen muss ein Kopf sein, der die A.P.’s in Schutz nimmt u./o. ignoriert ?
Die Medien schweigen. Erstmal sollten doch alle Blätter sturm laufen wegen solcher Praktiken. Ein Prozess gegen die APs wäre dann nur ein kleiner Nebeneffekt.
Wenn die Medien diese Feigen Säue enttarnt hätten, und sie anprangern würden, dann könnten sie sich nicht mehr länger verstecken und auch nicht mehr vor ihren Nachbarn blicken lassen. Das wäre viel wichtiger als ein Prozess.

diese APs würden sich dann vielleicht, eventuell, was aber ganz ganz unwahrscheinlich ist, tatsächlich für ihr Verhalten schämen.

Aber wenn es jetzt tatsächlich zu einem Prozess kommen würde:
Diese Leute sehen sich doch im Recht ! Die Polizei nimmt ihre Kollegen in Schutz, und wird ihre eigenen Kollegen decken.
Was ich in meinem Leben bis jetzt von der Polizei erlebt habe, mit ganz wenigen Ausnahmen: Das sind Gangster in Uniform.
Die Verbrecher auf der Straße sind ein Witz gegen manche Bullen.
Deswegen stelle ich mir einen möglichen Prozess auch nur so vor: Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, alle auf einer Seite, und irgendwo dort ein kleiner, eingeschüchterter Zeuge der irgendwo, irgendwann ganz vielleicht etwas gesehen hat.
Deshalb: Was haben wir von einem Prozess ?
Viel wichtiger ist doch das die Mehrheit der Leute versteht und was am allerwichtigsten ist: Verstehen will was hier in D. für ein wiederliches, verlogenes Spiel gespielt wird.

Aber solange keiner etwas, sagt, sieht und hört wird sich unsere Lage nur verschlimmern. Deswegen bin ich auch froh das es diesen Blog gibt… eine kleine Insel im Meer der Ignoranz !

“Turn on to politics, or politics will turn on you!”
Ralph Nader

Kommentar von bruce1337 am 14. Juni um 14:18 Uhr

Hab gestern eine schablonengesprühte Nachricht gesehen, die da lautete: “Sind wir nicht alle ein bisschen §129a?”

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 15:08 Uhr

Wilkommen in Absurdistan.

Wenn es nur das wäre, Rusty, dann könnte man ja noch hin und wieder schmunzeln. Nein - das ist nicht absurd, was passiert, das ist KRIMINELL!

Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, alle auf einer Seite, und irgendwo dort ein kleiner, eingeschüchterter Zeuge der irgendwo, irgendwann ganz vielleicht etwas gesehen hat.

Auch das wäre noch die harmlose Variante. Wisst Ihr, wie so etwas auch in unserem Rechtsstaat ablaufen kann? Ich habe gehört, dem armen Zivilpolizisten - ohje - sei doch tatsächlich bei seiner Festnahme durch zurecht empörte Demonstranten ein Härchen gekrümmt worden. Angeblich sei bereits oder man plane “Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten”. Na fein. Dann kommt der Zeuge ins Gericht und das kriminelle Subjekt im Staatsdienst schreit: “Das isser - das isser - der hat mich geschlagen und misshandelt. “

Und - wer geht anschließend in den Bau wegen versuchtem Todschlag eines Polizeibeamten?

Das sind alles möglichere Varianten als die, dass der AP zusammen mit seinen “Kollegen” und den die Aktion anordnenden Drahtziehern in diesem Land “einfahren” müssen.

Kommentar von Jens am 14. Juni um 15:40 Uhr

Eine Aufforderung zum Steinewerfen, noch dazu wenn sie kein Steinewerfen durch die Aufgeforderten zur Folge hat, quasi erfolglos bleibt, stellt keinen Straftatbestand in Sinne eines „Verbrechens“ dar – sondern es ist eine Aufforderung zu einer Straftat, die in der Regel mit max. bis zu unter einem Jahr Haft bestraft würde - und somit kann sie nicht staatsanwaltlich verfolgt werden, bzw. kann es zu keiner staatsanwaltlichen Anklage kommen.

Hä?

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 16:23 Uhr

@Jens

Hä?

Das dachte ich auch!
Hier erklärt sich das (oder soll sich erklären) juristisch !!!!

Hier noch einmal die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zum besseren Verständnis:

- Strafbar ist die versuchte (also erfolglos gebliebene) Anstiftung nur, wenn zu einem Verbrechen angestiftet wurde

- Ein Verbrechen ist eine Tat aber nur, wenn die Mindeststrafe höher als ein Jahr Freiheitsstrafe ist

- Das ist z.B. bei schwerem Landfriedensbruch gerade nicht der Fall

Kommentar von Rusty_James am 14. Juni um 16:32 Uhr

Und was lernen wir daraus?
Gehe nie zu einer Demo und zahle rechtzeitig deine Steuern.
Dann ist alles O.K.
-.-

ps
Kennt jemand den Film Brazil von Terry Gilliam ? ?

Kommentar von Ralph Kutza am 14. Juni um 17:36 Uhr

Man sollte natürlich die Sauereien mit dem Einsatz von Agents Provocateurs so öffentlich wie möglich machen. Daher ist Anzeigeerhebung in jedem Falle erwägenswert.
Sich auf die Staatsanwaltschaft zu verlassen, geht bei Delikten im Auftrag des Staats regelmäßig in die Hose. Staatsanwaltschaften sind nämlich politich weisungsgebunden.
Hier ein Bericht über einen Anwalt, der AA-Chef Steinmeier anzeigte, weil die Staatsanwaltschaft im Entführungs- und Folterskandal Kurnaz NICHT tätig wurde.
Aber wer macht sich schon über die (Un-)Rechtskultur in diesem tollen Staat noch Illusionen? In einem Land, in dem aus dem Hause der Generalbundesanwaltschaft verlautbart wird, nur das VORBEREITEN eines Angriffskriegs sei nach GG strafbar, aber NICHT das FÜHREN eines solchen (also die aktive Beteiligung daran).
Sit-Bull fragt zurecht, wo die Aktivität des RAV bleibt. Wieso erhebt er nicht Anzeige? Als ich allerdings auf die merkwürdige Rolle des RAV hingewiesen hatte, wurde ich gleich wieder angegangen (”Gemeckere” von Sit-Bull, von Pony kam Anderweitiges).
Na, vielleicht fragt der RAV ja erst beim Gründungsmitglied Otto Schily um Rechtsberatung nach, da kann man sich denken, was herauskommt… (*ironie*)
Sich nur auf EINE einzige (Interessens-)Vertretung zu verlassen, muß wirklich keine gute Idee sein. Viele 9/11-Opfer (Angehörige) fielen auch auf so eine Masche (eine Kanzlei für alle Fälle) herein, sehr zum Nachteil der Betroffenen. Cui bono? Wie ich hörte, hat die RAV-Vertreterin bei Sabine Christiansen den Begriff “Agent Provocateur” noch nicht einmal in den Mund genommen. Unglaublich oder? Kann das jemand bestätigen? Wenn das stimmt, ist dieses hochöffentliche Schweigen vor einem Millionenpublikum sehr vielsagend!
Keine Einzelperson, keine Gruppierung und keine Partei ist sakrosankt. An ihren Worten UND Taten sollen sie gemessen werden.

Kommentar von Ralph Kutza am 14. Juni um 18:03 Uhr

Zu STAATSANWALTSCHAFTEN hier noch Lesenswertes aus:
“Rechtssysteme im Vergleich
Forschungen zu anglo-amerikanischen und kontinentaleuropäischen Justizverfassungen im 19. und 20. Jahrhundert”:

Das Thema “Staatsanwaltschaft” hat sich als ein besonders fruchtbares Terrain für die komparative Sicht auf das kontinentale und das anglo-amerikanische Rechtssystem erwiesen. Die Staatsanwaltschaft ist im Gegensatz zu den bislang im Projekt behandelten Institutionen/Instituten eine recht junge Erfindung, die nicht hinter den im Zentrum stehenden Untersuchungszeitraum zurückreicht. In Kontinentaleuropa war die Einführung der Staatsanwaltschaft verbunden mit dem Abschied vom alten Inquisitionsrichter, der die Fäden des Verfahrens ganz in seiner Hand hielt und dessen Allmacht eine selbständige Einmischung von “außen” nicht zuließ. Den Beginn machte Frankreich, das schon Anfang des 19. Jahrhunderts das Ministère public einführte. Italien und Deutschland haben sich, als sie um die Mitte des 19. Jahrhunderts die Staatsanwaltschaft einführten, am französischen Modell zumindest orientiert. Vor allem in Frankreich und Italien waren die vielfältigen Debatten um die Einführung und Ausführung des neuen Instituts ein Tummelplatz für die allgemeine politische Auseinandersetzung um einen eher liberalen oder autoritären Staat. In Deutschland war die Staatsanwaltschaft hingegen von Beginn an – mit einigen bemerkenswerten Ausnahmen – “Dienerin” der Obrigkeit und jedenfalls kein (nicht einmal zeitweise) Hort einer liberalen Auffassung des Staatswesens. Noch heute ist der deutsche Staatsanwalt weisungsgebunden. In Kontinentaleuropa ist vor allem die enge Verflechtung zwischen politischem Diskurs und Verbrechensbekämpfung/-verfolgung durch die Staatsanwaltschaft auffallend. In den U.S.A., in deren Staaten die Staatsanwaltschaft zum großen Teil erst um die Mitte des 19. Jahrhunderts “wirklich” eingeführt worden ist, stehen nicht so sehr Fragen nach Liberalität oder Autoritarismus im Vordergrund der historischen Debatten, sondern so, wie es heute auch noch zu beobachten ist, Fragen der Effizienz bei der klar im öffentlichen Interesse stehenden Verfolgung von Kriminalität. Zwar ist auch der amerikanische Staatsanwalt politisch involviert, doch dies eher persönlich und lokal – er wird in seinem Bezirk gewählt. Die Rolle des Staatsanwalts, des “Captain against crime”, wird auch dadurch im Unterschied zu Europa konturiert, dass er eine große Bedeutung beim plea-bargaining, dem “Aushandeln” der Strafe, hat und damit enorme Macht besitzt und zugleich die Idee der Wahrheit im Strafprozeß verabschiedet.

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 18:23 Uhr

@ Kutza - nun reicht es aber langsam!

Hier ist alles genau beschrieben! Und ich wiederhole mich nicht dauernd. Für alle, die es noch nicht begriffen haben:

Es sind bundesweit Anlaufstellen eingerichtet - siehe Link! Sämtliches Bild- und Filmmaterial sowie sämtliche bereits eingegangene Aussagen werden zur Zeit ausgewertet und zusammengetragen. Ganz vorbildlich arbeitet hier auch das Büro Ströbele! Es sind extra Leute freigestellt, die mit nichts anderem beschäftigt sind. Und auf Ströbele kann ich mich verlassen, wer hier wieder Zwietracht und Mißtrauen säen möchte, kann sich dazu gerne seiner eigenen Website bedienen oder extra eine zur Spaltung der politischen Bewegung einrichten.

Ich werde morgen ein weiteres Gespräch mit dem Büro Ströbele haben. Selbstverständlich kann, gerade wenn man hinter eine eventuelle “Systematik” kommen will und den enttarnten AP nicht für einen Einzelfall hält, das nicht übers Knie gebrochen werden. Warum wohl der Aufruf, sämtliche Aussagen und Bildmaterial zusammen zu tragen? Damit das abgeglichen werden kann, damit auch für den Fall der Demo am 2.Juni in Rostock Material über den möglichen Einsatz weiterer AP’s gesammelt werden kann. Genua wurde auch nicht über Nacht aufgeklärt, wobei da die Situation durch die zentralisierte Unterbringung der internationalen Krawall-Truppe wesentlilch einfacher war.

Mir kommt das hier langsam vor, wie im Kindergarten (um nicht Schlimmeres zu vermuten). Sorry, aber ich richte mal den Appell an alle Schreihälse, die sich hier zu Wort melden, auf die Erfahrung derer zu vertrauen, die zum einen Erfahrung im politischen Kampf in Deutschland haben und zum anderen auch mit den folgenden juristischen Auseinandersetzungen gewohnt sind, umzugehen. Manche glauben hier ein Fass aufmachen zu können! Das, was in Heiligendamm/Rostock passiert ist, ist nichts Neues, es hat lediglich eine absolut neue Stufe und von daher größere Brisanz erreicht.

Glauben denn “Enthüllungskünstler” á là Kutza, die ermittelnden Anwälte, die in enger Zusammenarbeit mit politischen Aktivisten arbeiten, präsentieren öffentlich im Netz Stück für Stück ihrer Erkenntnisse auf dem Silberteller - und damit den potentiell Beklagten / Beschuldigten zur freien Einsichtnahme?

Wichtig ist sehr wohl, dass das Material zentral zusammengetragen wird, damit ein Gesamtbild entsteht! All das - Zeugenaussagen, Fotos und Filmmaterial lassen sich kopieren und für Herrn Kutza zur Pixelauswertung bereitstellen: Sie können ja gerne eine zweite Anlaufstelle gründen und gucken, wer sich Ihren Verschwörungsalbernheiten anvertraut.

Für alle anderen, die nicht auf diese üblen Spaltungs- und Diskreditierungstricks - die einzig dem Treiben des Staatsapparates nutzen - hereinfallen, die etwas zu berichten haben, die Aussagen oder Beweise (Fotos etc) haben: Wendet euch bitte dringend an die von mir verlinkten Adressen - es sind Anwälte über ganz Deutschland verteilt, die sich zu einem Netzwerk speziell für die Aufarbeitung der Vorgänge um die Anti-G8-Aktionen und die entsprechenden gemeinsamen juristischen Schritte (KLAGEN - ja es wird geklagt, Leute!) zusammengeschlossen haben.

Und laßt Euch nicht verrückt machen von Leuten, die noch nie ihren Hintern für politische Forderungen und den Kampf für unser aller Freiheit hochbekommen haben, geschweige denn die Polizeiknüppel auf eigener Haut spüren durften!

Pony :-)

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 18:50 Uhr

Von wegen nicht von AP gesprochen! Für Leute, die wie pawlowsche Hunde funktionieren, mag das stimmen, Menschen die der deutschen Sprache mächtig sind, können aber in diesem Aufruf den gleichen Sachverhalt in Mutterspache lesen:

“Hans-Christian Ströbele sucht DRINGEND Augenzeugen und SEHR präzise Schilderungen im Rahmen der G 8- Proteste
a) der berichteten verbalen oder tätlichen Provokationen durch Zivilpolizisten am Mittwoch 5.6.07 am Osttor /Galopprennbahn, ggf. auch anderswo Vergleichbares;
b) von Bundeswehr-Einsätzen außerhalb des Zauns.
Diese erbetenen Berichte sind politisch sehr wichtig, um in der allseits laufenden Auswertung der G 8-Protestwoche die Veranlassung der geschehenen Gewalttätigkeiten zutreffend und exemplarisch einordnen zu können, also auch jenseits des o.g. Anlasses, etwa bzgl. der Gründe für die Eskalation in Rostock am 2.6.07.

Aussagen werden ausschließlich in Absprache mit der Quelle verwendet! Aussagen können notfalls anonym gemacht werden oder über Vermittlung Dritter. Aussagen, die namentlich gemacht werden, werden auf Wunsch anonym behandelt.

Eine Aufdeckung der Anonymität und Identifizierung droht nicht : selbst nicht im Rahmen bzw. anläßlich von Strafverfahren, die manche Augenzeugen offenbar befürchten. Denn Abgeordnete haben ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht über ihre Quelle und Informanten, welches Hans-Christian Ströbele im Zusammenhang dieser Vorfälle auch nutzen würde, sollte er -wider Erwarten - zu einer förmlichen Aussage im Rahmen eines Strafverfahrens aufgefordert werden.

Als Hans-Christian Ströbeles wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeitet RA Christian Busold an dieser Sache.

KEINSPAM.hans-christian.stroebele@bundestag.de http://www.stroebele-online.de/

Kommentar von Ralph Kutza am 14. Juni um 18:53 Uhr

Da ist also alles genau beschrieben?
Eben!

“Nehmt immer zuerst Kontakt zu den Anwälten des Ermittlungsausschusses auf!”

Genau das ist schon wieder eine sehr bedenkliche und “absolutistische” Aufforderung!
Mit Platitüden und Verbalinjurien (”Enthüllungskünstler”, “Leute, die noch nie ihren Hintern für politische Forderungen und den Kampf für unser aller Freiheit hochbekommen haben, geschweige denn die Polizeiknüppel auf eigener Haut spüren durften”) gegenüber Andersdenkenden soll wohl abgelenkt werden, wenn´s inhaltlich-argumentativ dünn wird.
Im übrigen ist der Rechtfertigungsversuch, wie der Kampfsport-Treter aus den Reihen der RAV angeblich nur deswegen so unangemessen grob bei seiner Aufgabe des unbedingten AP-Schutzes war, weil dieser arme AP zuvor von “Lynchjustiz” bedroht gewesen sein soll, reichlich belustigend gewesen.
Im übrigens wäre das (wenn man denn mal hypothetisch davon ausgeht, es hätte wirklich gedroht) zu verhindern ein originäre polizeiliche Aufgabe gewesen. Die hätten ihren Kumpel schon “gerettet”, keine Angst. Kollegen sollen ja reichlich in unmittelbarer Nähe gewesen sein, nicht wahr?
Infiltration/Unterwanderung und Steuerung durch Bündelung des Geschehensablaufes und dann dessen dominierende Lenkung darf´s offenbar argumentativ nicht geben. Warum so ein aufgeregter Ausbruch? Als ob das völlig absurd wäre.
Aber selbst den schwarz Vermummten mit Sonnenbrille unittelbar hinter dem AP (im Spiegel-Video zu sehen) im Verdacht haben. Und dabei nicht bemerken, wie der RAV sinngemäß zitiert wurde mit “alle in der Nähe des AP” waren bekannt bzw. vertrauenswürdig. Glanzleistung!
Was war denn mit Schily? Vom RAV zum Grundrechtezertrümmerer?
Was mit den GRÜNEN und Joschka? Von gewaltfrei und basisdemokratisch zu völkerrechtswidrigen Angriffskriegen (was die Staatsanwaltschaft auch auf Anzeige - unter anderem von mir - gegen die Regierung Schröder hin “natürlich” abschmetterte)!

Kommentar von Ralph Kutza am 14. Juni um 18:58 Uhr

Worauf bezieht sich das?

“Von wegen nicht von AP gesprochen!”

Auf die RAV-Vertreterin bei Sabine Christiansen?
Wer und was soll damit wiederlegt sein?
Was soll die unsachliche Keule
“Leute, die wie pawlowsche Hunde funktionieren…”?
Wer soll das sein, diese “Leute”?

Kommentar von Ralph Kutza am 14. Juni um 19:00 Uhr

“widerlegt” heißt das natürlich, sorry.

Kommentar von pony_huetchen am 14. Juni um 19:13 Uhr

Herr Kutza - gehen sie woanders jammern! Vielleicht gibt ihnen jemand für ihren Klagegesang einen Pfennig in den Hut!

Wir haben hier mehrfach deutlich gemacht: Wichtig sind die Aussagen der anwesenden Blockierer / Demonstranten. Nicht die Kopfgeburten ewiggestriger Internetsurfer.

Ein Netz von Anwälten arbeitet - wie noch nie zuvor in der bundesrepublikanischen Geschichte - an einer juristischen Aufarbeitung! Alle diese Anwälte sind eine gedungene Bande im Dienste des Staates?

Herr Kutza, merken sie eigentlich, wie lächerlich Sie sich machen?

Jeder einigermaßen klar denkende Mensch begreift, dass die FAKTEN zusammengetragen werden müssen und zentral zu einem Gesamtbild gefügt werden!

Ihre albernen Diskreditierungen des RAV (Schily etc.) werde ich nicht länger dulden, sie dienen einzig, den Menschen das Vertrauen zu nehmen und statt sich an die Anwälte zu wenden, ihre Aussagen für sich zu behalten, Aussagen, die als Teil des Gesamtgefüges zur Ermittlung der tatsächlichen Hintergründe dringend benötigt werden - zum Beispiel über die “plötzliche Eskalationen” in Rostock.

Sie verhalten sich absolut schädlich, aber das verstehen Sie solange nicht wirklich, wie sie nicht mit der gleichen Ehrlichkeit und Entschlossenheit, wie es die Demonstranten und Blockierer getan haben, für politische Forderungen aufzustehen bereit sind.

Wühlen Sie weiter in Ihren Sümpfen - aber lassen Sie besonnene Menschen Rostock/Heiligendamm aufklären!

Kommentar von jacomo am 14. Juni um 19:29 Uhr

jetzt macht mal langsam…….’freunde’.

n’ bierchen,..nen flachen zug an der blubba..und schon isses besser.
oder lest was von ‘brumby’, is auch recht lustig.

so long

Kommentar von Sitting-Bull am 14. Juni um 21:36 Uhr

Habe Zeitgeist fertig. Hut ab, liebe Amerikaner, für diesen Film. Die einzige problematische Aussage im ganzen Film ist die Behauptung, Jesus hätte nie gelebt. Alles andere: Wow.

Ist es vielleicht deswegen, weil die drei Themenbereiche auch mein Leben und Wirken bestimmen? Egal- Zeitgeist eben.

PS: Wann machen wir die deutsche Übersetzung?

Kommentar von Ralph Kutza am 14. Juni um 21:46 Uhr

@Sit
Ja, die 2 Stunden gestern nacht (fürs Ansehen) haben sich gelohnt!
Wirklich klasse, der Film.

Kommentar von Ralph Kutza am 14. Juni um 22:01 Uhr

So ein auspackender Insider wäre auch bzgl. G8-Gipfel und APs sehr wünschenswert!

http://www.jungewelt.de/2007/06-15/046.php

Ein Insider packt aus

Pensionierter Bremer Verfassungsschützer vor dem BND-Untersuchungsausschuß

Kommentar von Abha am 14. Juni um 22:24 Uhr

@Sit

habe den Film wie gesagt nur bis zur Hälfte angeschaut…und eben aus dem Grunde weil ich die Schlußfolgerung,Jesus hätte nicht gelebt, nach all den auch für mich stimmigen Erkenntissen, so armselig fand. Da haben die Macher meiner Meinung nach das Kindlein mit dem Bade ausgeschüttet. Denn gerade mit all den im Film veranschaulichten Erkenntnissen wird die ganze Geschichte um Jesus und die anderen Propheten doch erst so richtig spannend…na ja, vielleicht schau ich mir den Film irgendwann ja doch mal ncoh ganz an…solong :-)

Kommentar von DaRockwilda am 14. Juni um 22:29 Uhr

@all:

So jetzt konnte jeder Mal sagen dass er dem RAV misstraut oder lieber selbst gegen den AP Anzeige erstatten will. Bitte, immer zu.

Ab jetzt wird hier bis es weitere Ergebnisse gibt die Arbeit des RAV nicht mehr ständig und vor Allem mit ellenlangen Kommentaren bezweifelt. Das kann wieder getan werden, wenn es zu keinem Ergebnis gekommen ist, oder davor schon auf eigenen Seiten.

Der RAV hat nach vertrauenswürdigen Informationen vor Ort von Anfang an gute Arbeit geleistet und bis auf Weiteres gilt hier dieses Verdikt.

Bis auf Weiteres keine Störung der Arbeit des RAV und keine Zersetzung des hier von vielen vorgetragenen Interesses an der Arbeit.

Kommentar von Rusty_James am 14. Juni um 23:15 Uhr

So ein Film hat dieser Welt gerade noch gefehlt.

Kommentar von Nemo am 15. Juni um 00:43 Uhr

Ich poste das mal hier: Der G8-Gipfel 2009 soll auf einer kleinen italienischen Insel (Maddalena) stattfinden, die nur per Boot zu erreichen ist (kam vorhin im Radio). Hier wird diese Meldung bestätigt
Na sowas!?

Kommentar von Sitting-Bull am 15. Juni um 06:20 Uhr

@ Rusty: Wieso? Jeder einzelne Versuch, die Lebens-Lügen dieser Zivilisation aufzudecken, gehört honoriert. Der letzte Teil, in dem es um das Thema Geld geht, ist sogar noch besser gelungen, als “Money as debt” oder “Money Masters”. Weil es knapp und präzise die wichtigsten Sachen schildert, inklusive die unsichtbaren Strippenzieher, ein Thema, welches dir sonst doch eher liegt.

Kommentar von Lara am 15. Juni um 06:49 Uhr

Bis auf Weiteres keine Störung der Arbeit des RAV und keine Zersetzung des hier von vielen vorgetragenen Interesses an der Arbeit.

Wie bitte? Ist das ernst gemeint? Es darf hier jetzt per Ordre de Mufti nicht mehr die Arbeit des RAV kritisch hinterfragt werden, um dessen Arbeit nicht zu stören?

Also, Leute, das kann doch nicht wahr sein. Ich weiß ja nicht, ob ich das jetzt noch sagen darf, aber die Fragen, die Ralph stellt, finde ich durchaus fragenswert und nun nicht so störend, weder für den Leser noch für den RAV oder dessen Arbeit, dass man deswegen die freie Debatte abwürgen müsste oder gleich persönlich werden muss.

Bitte überlegt euch das nochmal, es kann doch nicht sein, dass jetzt hier auch so eine gefilterte Sicht der Dinge “oktroyiert” wird.

MfG.

Kommentar von DaRockwilda am 15. Juni um 07:11 Uhr

@Lara:

“die Ralph stellt, finde ich durchaus fragenswert”

Schön, sie wurden auch gestellt, und es hatte jeder die Gelegenheit darauf einzugehen. Ich sehe bis es weitere Ergebnisse gibt keinen Sinn in weiteren Diskussionen/Misstrauen.

Deshalb schrieb ich extra “Das kann wieder getan werden, wenn es zu keinem Ergebnis gekommen ist”. Ich finde durch stetiges, ausladendes Misstrauen wird das Ergebis vorweggenommen.

Auch MfG!

Kommentar von pony_huetchen am 15. Juni um 08:11 Uhr

Um hier noch einmal abschließend klar zu machen worum es in Bezug auf die Ermittlungen in Sachen G8 geht:
1.
Es muss erstens den Betroffenen, also jenen, die Opfer von staatlichen Übergriffen wurden durch Verletzungen, durch Inhaftierung die Möglichkeit gegeben werden, sich kostenlos anwaltlich beraten zu lassen und durch einen Anwalt Anzeige zu erstatten. Es ist eine alte Regel, dass niemand selbst nach einer Demo zur Polizei rennt, um Anzeige zu erstatten, weil dann schnell der Strick umgedreht wird und er als Beschuldigter dasteht.
2.
Deshalb der Aufruf: Wendet Euch an die Anwälte, die ihre Unterstützung kostenlos angeboten haben und sich zur Gesamterfassung der Fälle vernetzt haben. Jedem ist freigestellt, einen anderen Anwalt seiner Wahl aufzusuchen (das sollte dann allerdings einer mit Erfahrung in politischen Prozessen sein), nur das ist erstens nicht kostenlos und zweitens geht der Fall nicht in den Pool der Gesamtaufarbeitung ein. Es bleibt eine individuelle Anzeige. Wer das will, kann das selbstverständlich machen. Klar schwächt das die Möglichkeit, konzentriert gegen den Staat vorzugehen.
3.
Das Problem jedoch ist ein ganz anderes: erfahrungsgemäß traut sich sowieso nur ein geringer Teil der Beteiligten an Demonstrationen und anderen politischen Aktionen, Anzeige zu erstatten. Warum? Weil es zu Repressalien kommen kann und der Spieß eben leicht umgedreht wird - ein Kläger wird zum Beklagten. Oder aber jemand möchte seine Anonymität nicht preisgeben.

Warum wird zur Zeit dazu aufgerufen, dass sich Zeugen melden sollen? Warum wird Anonymität zugesichert? Um Vertrauen zu schaffen, weil eben viele aus der Szene froh sind, wenn sie nichts mit dem Staatsapparat - auch nicht mit seiner Justiz, zu tun haben.

Vertrauen, das auf der einen Seite mühsam aufgebaut wird, wird durch das ständige Infragestellen und Anzweifeln der Arbeit der beteiligten Anwälte an einer gründlichen Untersuchung und Anzeigeerstattung aber massiv zerstört!

Jedem hier dürfte es jedoch klar sein, wie wichtig es ist, viele Zeugen für “Vorfälle” rund um die Anti-G8-Aktionen zu mobilisieren. Also ist es die Aufgabe, mögliche Zeugen zu erreichen, sie zu motivieren und ihnen den Rücken zu stärken, Aussagen zu machen.

Das tut man nicht, indem man die Anwälte laufend diskreditiert.

Jedem von Euch ist es ebenso freigestellt wie mir, sich selbst mit dem RAV oder dem Büro Ströbele in Verbindung zu setzen, um sich zu erkundigen, was dort gemacht wird.

Aus dem Verhalten einiger Kommentatoren wird die Unerfahrenheit im politischen Kampf sehr deutlich, sie kennen offensichtlich weder die Szene von innen, noch haben sie jemals als Zeuge oder Kläger (oder auch nur Besucher) an einem politischen Prozess bei Gericht teilgenommen.

Sonst wüßten sie, wie schädlich sich ihr Verhalten in Bezug auf die Motivierung möglicher Zeugen auswirkt.

Selbstverständlich sollte nach Abschluss der Vorarbeiten der Anwälte die kritische Betrachtung und Auseinandersetzung mit deren Arbeit stattfinden - auch und vor allem hier in diesem blog. Momentan jedoch ist der Zeitpunkt, alle G8-Protestierer, die Hinweise in irgendeiner Form geben können, zu motivieren, sich an die Anwälte mit ihren Klagen bezüglich selbst erfahrener Übergriffe zu wenden und als Augenzeugen von Vorfällen (AP’s / Übergriffe / Einsatz von Militär) das Büro Ströbele zu kontaktieren!

Kommentar von Sitting-Bull am 15. Juni um 09:00 Uhr

Ich glaube kaum, dass wir hier irgendjemandes Vertrauen untergraben. Das hat der Staat in 60 Jahren ganz alleine geschafft.

Kommentar von chrisi am 15. Juni um 09:33 Uhr

@pony-huetchen
Vielleicht kann folgender Link den Betroffenen etwas Mut machen:
Hoffe, daß ich es diesesmal richtig mache.
Gruß Chrisi

http://www.dradio.de/dkultur/s.....22nofollow

Kommentar von Sitting-Bull am 15. Juni um 09:37 Uhr

OT: Verschuldung, richtiger Umgang mit Geld als Thema in der Schule, Zeitgeist

http://dirk-gerhardt.homepage......Schule.pdf

Kommentar von Sitting-Bull am 15. Juni um 11:28 Uhr

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25500/1.html

Umfassende Analyse zur Arbeit vor Ort…

Kommentar von Lara am 15. Juni um 12:44 Uhr

Hm, Pony, die Begründung finde ich nicht stichhaltig für das Verbieten von Fragen nach der Glaubwürdigkeit des RAV. Außerdem: Meinst du nicht, dass Aussagen wie die folgende:

Ich habe gehört, dem armen Zivilpolizisten - ohje - sei doch tatsächlich bei seiner Festnahme durch zurecht empörte Demonstranten ein Härchen gekrümmt worden. Angeblich sei bereits oder man plane “Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten”. Na fein. Dann kommt der Zeuge ins Gericht und das kriminelle Subjekt im Staatsdienst schreit: “Das isser - das isser - der hat mich geschlagen und misshandelt. “

Und - wer geht anschließend in den Bau wegen versuchtem Todschlag eines Polizeibeamten?

Das sind alles möglichere Varianten als die, dass der AP zusammen mit seinen “Kollegen” und den die Aktion anordnenden Drahtziehern in diesem Land “einfahren” müssen.

…viel eher Zeugen von der Aussage abhalten könnten als die schlichten Fragen von Ralph?

Ich nehme zwar an, dass du das nicht absichtlich so formuliert hast, aber bedrohlicher ist das schon als die Überlegung, ob es nicht besser wäre, sich nach mehreren Seiten abzusichern. Man ist dann auch kein so leichtes Ziel. Ich verstehe jedenfalls nicht, warum das hier verboten wird und ehrlich gesagt auch nicht die emotionale Art, mit der Ralphs Beiträge kommentiert wurden.

Ich will in keinster Weise die Leistungen des RAV oder des Legal Teams schmälern. Aber ein gesundes Misstrauen sollte nicht mit dem Hinweis auf evtl. eingeschüchterte Zeugen verboten werden. Außerdem: Diese Fragen sind doch überhaupt nicht zu verhindern - dafür gibt es viel zu viele Blogs. Wieso dann nicht hier offensiv damit umgehen und das Misstrauen beseitigen oder zumindest offene Fragen beantworten. Wenn das hier einfach verboten wird, macht das schon irgendwie den Eindruck, als gäbe es keine befriedigenden Antworten auf die Fragen.

Leicht irritierte Grüße.

Kommentar von Rusty_James am 15. Juni um 13:48 Uhr

@Sit
Meiner Meinung nach verbindet dieser FIlm alle Lebens-Lügen wie du es ja ganz treffend genannt hast ganz perfide mit der Behauptung : Gott existiert nicht.
Dieser Film stellt Gott bzw. die “Religion” als einen Kontrollmechanismus dar. Von mir aus kann man das so nennen. Aber wir brauchen diese Kontrolle. Wir sind davon abhängig.Und das ist gut so !!
Wie geistig umnachtet und vorallem kaltherzig muss man sein um GOTT/JESUS jetzt mit unseren Regierungen und den ganzen menschenverachtenden Dingen wie den dem Geldsystem zu vergleichen?? Wobei mir auffällt: Dieser Film nennt keine Namen, dieses Geldsystem kam irgendwo her irgendwann war es so und wir brauchen ja auch keine Namen zu nennen jedenfalls ist es Verarsche genau wie Jesus.
Das ist die Message dieses Films.
Sowas ist völlig bescheuert. Dieser Film kritisiert die Dummheit und die Verblödung der Menschenmassen aber ich werde das Gefühl nicht los das dieser Film genau für diese Art von verdummten, verblödeten gemacht wurde.

Deswegen verstehe ich auch dich nicht, weil du auch sehr kritisch&skeptisch eingestellt bist aber den Film einfach mit Wow kommentiert, gerade bei einem Film, der wirklich mit allem bricht und alles mir nichts, dir nichts überbord wirft und am Ende für den Ausfall eine einfach NEw Age Message parrat hat.

Außerdem: Die Böse, Böse Religion und der böse rachsüchtige Gott der immer nur unser Geld will ( wtf? wer glaubt son scheiß?? ) , diese Religion hat unser Zinssystem Jahrhunderte wenn nicht Jahrtausende lang verhindert weil sie es als Wucher betrachtete hat. Es war verboten.
Erst als wir dachten, wir könnten frei sein von Gott,wir bräcuhten seine Gesetze nicht, da ging die Scheiße richtig los(nicht nur das Zinssystem), deswegen ist der Film auhc die Katze die sich selbst in den Schwanz beist!
Am liebsten würden die Macher dieses Films glaube ich Jesus persönlich die Schuld für unsere Misere geben aber die sprechen ihm ja gleich seine Existenz ab!
JEdenfalls hätte dieser Film mal ein größeres Augenmerk auf unsere Misere richten sollen und sie etwas besser unters Licht nehmen sollen.
Stattdessen sieht man wieder Bilder von George Bush. Das ist genau diese Loose Change manier für sich in Anspruch zu nehmen man sage die Wahrheit.
Die Macher von Zeit geist hätten mal ein paar Namen nennen sollen , z.B. Rothschild, Warburg, Rockefeller aber diese Ignoranz entspricht eben ganz unserem Zeitgeist

Kommentar von Sitting-Bull am 15. Juni um 14:12 Uhr

Außerdem: Die Böse, Böse Religion und der böse rachsüchtige Gott der immer nur unser Geld will ( wtf? wer glaubt son scheiß?? ) , diese Religion hat unser Zinssystem Jahrhunderte wenn nicht Jahrtausende lang verhindert weil sie es als Wucher betrachtete hat. Es war verboten.

Religionen SIND immer manipulativ und repressiv verwendet worden. Religiösität ist was anderes, Privatsache. Außerdem, formal-faktisch hast du mit dem Zinsverbot recht, aber deswegen die Amtskirche als letzten Notanker gegen den Kapitalismus darzustellen geht genauso am Kern der Wahrheit vorbei. Wenn die Amtskirche den Zins verboten hat, dann, nur, weil er ihr nicht dienlich war bzw. eine Gefährdung ihrer weltlichen Macht bedeutete. Wenn du den gleichen Weg wie ich gegangen wärest, vor allem was das Thema Patriarchat vs. Matriarchat angeht, wäre vielleicht auch dein Standpunkt nicht so- sagen wir mal, naiv.

Übrigens, dem Kind einen Namen zu geben ist kontraproduktiv, es wird immer gegen uns verwendet und als antisemitistische Falle und Ausgrenzung benutzt. Man muss nicht wissen, wer hinter diesen Systemen steckte, um zu erkennen, dass das System selbst ein Verbrechen ist. In Wirklichkeit hindert das nur, man kommt auf Schuld, man sucht Sündenböcke, etc.

Wir alle sind schuld oder eben auch keiner. Wir sind alle Habiru. So lange wir dieses System weiter dulden/unterstützen. Selbst wenn mal eine kleine, illustre Gruppe diese Sachen in die Wege geleitet hatte…

Kommentar von Sitting-Bull am 15. Juni um 14:14 Uhr

PS: Die Idee von Gott als monotheistische Vorstellung trägt den repressiven Ausgrenzungscharakter ebenfalls in sich. Du sollst keinen Gott neben mir haben, sonst töte ich dich. Dafür wurde er erfunden und transzendiert. Ganz sicher. Wetten?

Kommentar von bruce1337 am 15. Juni um 14:58 Uhr

Daumen hoch für deinen Brief bzgl. der Geldfrage, Sit!

Kommentar von Rusty_James am 15. Juni um 15:43 Uhr

@ Sit
Schuld sind wir alle wenn wir soetwas mit uns machen lassen. aber hallo! Also wer das nicht einsieht dem ist eh nicht mehr zu helfen.
Ich versuche ja mich authentisch zu verhalten wo es nur geht damit meine Kkommentare hier nicht nur geschwalle sind aber du wirst ehrlich zu geben müssen: Wir sind so hoffnungslos abhängig von dem Geld. Aber kein Grund zu resignieren..Alles was ein Anfang hat wird auch ein Ende haben…

2.Es war ja nicht nur die christliche Kirche die den Wucher verbot sondern auch der Islam und das Judentum ( außer gegenüber den Nichtjuden) somit ist es einfach eine moralische Frage die weit über das Christentum hinausgeht. Also hat sich unsere ganze Moral geändert(nicht nur die christliche). Und ntürlich waren unsere Vorfahren selbst schuld weil sie es mit sich machen ließen und heute sind wir noch viel mehr schuld weil uns das Info-Zeitalter es so unendlich einfach macht an diese Informationen heranzukommen und wir uns wirklich nicht mehr herausreden können wir hätten nichts gewusst. Der einzige Vorwurf den sich unsere Zeit machen muss ist aber ein viel gravierenderer und auch der dringlichste : Wir wollten nichts wissen!- das ist die Ignoranz.

Wie auch immer. Die katholische Kirche ist natürlich organisiertes Verbrechen in Reinform.
Leider assoziiert man beim Thema Religion/Glaube die KT mit ihren Päpsten und Jesuiten-Orden und was auch immer.
Das ist das Problem.

PS: Die Idee von Gott als monotheistische Vorstellung trägt den repressiven Ausgrenzungscharakter ebenfalls in sich. Du sollst keinen Gott neben mir haben, sonst töte ich dich. Dafür wurde er erfunden und transzendiert. Ganz sicher. Wetten?

Wetten nicht..top ! ^^ Auch wenn ich die längste zeit meines Lebens deiner Meinung war… Aber du wirst mir sicherlich zustimmen wenn ich sage: dieser bLog ist der falsche Ort um die Fragen aller Fragen ausführlich zu klären und zu diskutieren. oder nicht ?
Im Grunde ist es ja auch egal(Wenn auch sicher nicht für mich persönlich) aber das entscheidende ist doch: du bist dem wichtigstem Problem auf der Spur ich auch und viele andere auch. Das ist schon einmal eine gute Basis.
wichtig ist das man Verantwortung für die eigenen Handlungen übernimmt. Alles andere ist wie du schon geschrieben hast: Privat sache.
Wenn ich hier noch eine Empfehlung loswerden darf: Der Essay Weder Opfer noch Henker- über eine neue Weltordnung von Albert Camus

Kommentar von Rusty_James am 15. Juni um 15:46 Uhr

mit dem wichtigsten Problem meine ich natürlich unser Geldsystem

Kommentar von Ein paar Geschichten (Cyber-Aufschnitt) « Ralphs Piratenblog am 15. Juni um 16:29 Uhr

[...]  Polizei unter Anklage (ein Agent Provocateur unter den G8 Demonstranten?) [...]

Kommentar von pony_huetchen am 15. Juni um 16:31 Uhr

Hallo Lara,

ihr könnt diskutieren, was ihr wollt, hier ging es - bis dieser Kommentarfaden gänzlich offtopic wurde - um die Frage der Rechtsauffassung des Staatsanwaltes, der grundsätzlichen juristischen Möglichkeiten gegen EINEN (mit einem AP kann man eben nicht das System=Genua dahinter beweisen) Zivilpolizisten vorzugehen, der Demonstranten zum Steinewerfen auf uniformierte Bereitschaftspolizei angestachelt hat. Weiter dienten die Kommentare dazu, allen Betroffenen und Zeugen den Weg (Klick) zu vertrauenswürdigen und kostenlosen Anwälten zu weisen.

Das hat Tradition in Deutschland nach derartigen Demonstrationen, früher gingen Listen herum oder man informierte sich bei der Roten Hilfe, dem RAV. Heute werden diese Kontakte im Internet veröffentlicht.
Der Aufruf: “Leute geht zu den Anwälten” bezieht sich ganz einfach darauf, dass niemand individuell zur Staatsanwaltschaft gehen soll.

Jeder kann hingehen wo er will - das steht außer Frage, was dabei Sinn macht, werden die Beteiligten am besten selbst entscheiden.

Hier im blog ist der Platz für derartige Aufrufe und Bekanntmachungen. Die juristischen Klagen gegen die Übergriffe des Staatsapparates werden unter politisch Aktiven genauso als politische Gegenmaßnahme empfunden, wie die Demonstrationen selbst. Derartige Gerichtsprozesse wurden früher von Demonstrationen begleitet. Sie waren selbst Teil des politischen Kampfes. Und bei der Brisanz der Vorfälle in Rostock/Heiligendamm sollte und wird das wieder genauso sein.

Klar kann jeder seinen privaten Prozess in Kleinkleckersdorf führen. Nur zu. Ich hindere niemanden.

Wieso dann nicht hier offensiv damit umgehen und das Misstrauen beseitigen oder zumindest offene Fragen beantworten.

Das alles habe ich bereits in epischer Breite beschrieben gehabt - das Beispiel Schily kam nun schon zum bestimmt dritten Mal, nachdem auch Mahler ins Spiel gebracht worden war. (Du warst einige Zeit nicht da :-) ). Ich wiederhole mich nicht ständig. Auch bin ich kein Schreibknecht für Verschwörungsfanatiker.

Der Fall der AP-”Festnahme” am 6. Juni war auch bei Indymedia ein Thema, bis sich schließlich die bei der AP-Aktion Beteiligten G8-Aktivisten selbst dagegen verwehrten! Also bitte - dort könnt ihr diese Fragen gerne diskutieren. Dort bekommt ihr authentische Rückmeldungen.

Einige Kommentatoren hier sind geradezu durchtränkt von einem …….(ich spare mir das Adjektiv) Mißtrauen gegen alles und jeden gepaart mit ….. (wieder spare ich mir das Adjektiv) Besserwisserei. Ein Aufenthalt in einem der G8-Camps wäre hier vielleicht mal eine angeratene Maßnahme gewesen, um Solidarität und Vertrauen zu lernen - zwei wesentliche Grundlagen eines erfolgreichen politischen Kampfes, genau die Dinge, die uns von den Herrschenden unterscheiden. :-)

Ihr merkt gar nicht, in welches Fahrwasser ihr geratet! Und wie kurzsichtig ihr seid.

Und- wie gesagt: alle Aussagen von aktiven G8-Gegnern, die vor Ort waren und ihre Einschätzungen (ja - auch mir persönlich in Telefonaten) abgeben, zählen m.E. weitaus mehr, als irgendjemandes Kopfgeburten.

Es ist die Zeit zum Aufklären und Zusammentragen der Fakten! Wenn hierbei geschlampt wird, ist es an uns, nachzuhaken!

Und in Zukunkft - nur damit das klar ist, werde ich viel vehementer auf die Einhaltung des Themas drängen.

Kommentar von Sitting-Bull am 16. Juni um 06:22 Uhr

Zum Thema:

Sven Giegold von Attac übte auch Selbstkritik: “Nach allem, was wir bisher wissen, ist die Eskalation auf der Großdemo von Demonstranten ausgegangen.” Es sei jedoch falsch, den schwarzen Block als Ganzen zu beschuldigen. “Weite Teile des schwarzen Blocks haben mit anderen friedlichen Demonstranten versucht, zu deeskalieren.” Giegold beklagte zudem die “gezielte Desinformation” durch die Polizei, die anschließend von Nachrichtenagenturen “ungeprüft verbreitet” worden sei.

Die Geschehnisse rund um den G-8-Gipfel dürften auch ein juristisches Nachspiel haben. Die Fraktion der Grünen im Bundestag prüft, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Die obersten Richter sollen entscheiden, ob der Einsatz von Bundeswehr-Tornados zur Überwachung des Protestcamps in Reddelich verfassungsgemäß war.

Auch der Einsatz des Zivilpolizisten bei den Blockaden vor dem Zaun am vergangenen Donnerstag könnte gerichtlich geklärt werden. Es ist noch unklar, ob der Beamte als Provokateur gezielt zum Angriff auf die Polizei aufgerufen hat. Derzeit sucht Hans-Christian Ströbele von den Grünen nach Zeugen. Einen Augenzeugen hatte er schon bei sich im Büro. “Wir sind nah dran”, sagte er.

http://www.taz.de/index.php?id.....0e79d04795

Kommentar von Dirk am 16. Juni um 07:24 Uhr

Strategie der Spannung

Mit Brandanschlägen und empörten Protesten wird im europäischen Ausland auf die Polizeimaßnahmen während des G8-Gipfels reagiert. In Athen und Thessaloniki kam es zu Explosionen vor den Vertriebsstellen deutscher Autohäuser. Auch Einrichtungen der Supermarktkette Lidl und des deutschen Haushaltsgeräteproduzenten Miele gingen in Flammen auf.

http://www.german-foreign-poli.....text/56878“>
German Foreign Policy

Der Artikel auf “German Foreign Policy” ist meines Erachtens passend mit “Strategie der Spannung” überschrieben. Und abgesehen davon ist das Schweigen unserer sonst all zu redseligen Konzernmedien und “öffentlich-rechtlichen”-Medien über diese “abscheulichen Gewaltverbrechen” ziemlich interessant.
Nach all den abscheulichen Wasserpistolen-Anschlägen gegen deutsche Ordnungshüter während des G8-Gipfels wäre so eine abgebrannte Miele-Vertretung im Ausland doch schon Schlagzeilen wert. Oder? - Linksradikale Islamofaschisten bedrohen porentiefe Wäsche! - Hausfrauen und -männer fordern verzweifelt Notprogrom von Schäuble !

Autonome gibt es; das möche ich gar nicht bestreiten. Linksradikale, die das Auto eines Kai Diekmann anzünden oder während einer Demonstration auf eine Deutsche Bank Filiale losgehen? - So etwas passiert!
Und von der Polizei eingeschleusste Provokateure gibt es auch.

Mein Eindruck, insbesondere nach dem faschistischen Progrom in Genua, ist aber, dass Gladio weiterbesteht, vielleicht mit verändertem Programm, und das zur Gladio-Strategie gehört, dass die sich einen internationalen Mob aus Rechtsradikalen, Hooligans und Agenten halten, der auf linken Demonstrationen abwegige Gewaltakte begeht.
Es ist ein offenes Geheimnis, noch nicht mal mehr ein Geheimnis, dass die NPD nicht verboten werden konnte, da diese nicht eine vom Verfassungsschutz unterwanderte rechtsradikale Partei ist, sondern eine von ein paar Rechtsradikalen besuchte Veranstaltung des Verfassungsschutzes.
Für wie blöd halten die uns eigentlich, wenn es um die sogenannten Autonomen geht?
Linksradikale Steinewerfer aus Japan? Kein Problem! Schnell mal von der Arbeitslosenstütze nach Deutschland geflogen, um dem erstbesten Polizisten einen Stein ins Gesicht zu schmeissen.

Ich möchte dabei ein weiteres Mal an die wirklich ungewöhnliche WDR-Dokumentation über das faschistische Progrom in Genua erinnern, die hier schon mehrfach erwähnt worden ist.

Dirk

Kommentar von Lara am 16. Juni um 08:57 Uhr

Hi Pony,

danke erst mal für die ausführliche Antwort.

Aber du verstehst mich offenbar ganz falsch: Ich unterstütze die evtl. Prozesse, die Bündelung der Informationen (allerdings nicht sofort, sondern erst später) und habe eigentlich nichts gegen den RAV (und im übrigen bin ich so jung nun auch wieder nicht, dass ich zu “Traditionen nach Demonstrationen” von dir Belehrungen bräuchte). Ich wundere mich aber ebenso wie andere auch über die Diskrepanz in der Darstellung. Einerseits hieß es, alles sei bekannt, Zeugen vorhanden und nun hat der OStA nicht mal genug für hinreichenden Tatverdacht? Ich finde auch, jemand sollte mal einen richtigen Anwalt fragen, “der sich mit politischen Prozessen auskennt” und das mit den og. Paragrafen klären. Ist es nun Desinformation, was der OStA gesagt hat und oder stimmt die Auffassung von “Abenteuerland” und “§111″?

Ich verstehe auch nicht, wieso du mir Sachen unterstellst, die ich nie gesagt habe. Weder plädiere ich dafür, in Kleinkleckersdorf einen “privaten” Prozess zu führen noch habe ich dich aufgefordert, den Schreibknecht für “Verschwörungsfanatiker” zu spielen. (Deine freundlichen Anmerkungen über “einige Kommentatoren” hier übergehe ich mal höflicherweise, “belehre” dich aber mal im Gegenzug darüber, dass so etwas keiner nötig hat, der Argumente hat). Ich weiß auch nicht, woher du wissen willst, dass ich unsolidarisch wäre oder durch ein Zeltlager Vertrauen lernen müsste, ich halte meine Person oder auch die anderer nicht für das Thema, wenn wir schon über off und on topic reden müssen. Auch nicht, an wievielen Demos ich in meinem Leben schon teilgenommen habe oder ob Vertrauen wirklich das ist, was man braucht, wenn man gegen den Staat prozessieren will und der mit Untergriffen arbeitet. Hm, das letzte ist doch das Thema. Aber ja nicht das erlaubte. Und in welches Fahrwasser geraten “wir” (wer soll das sein? Ich sitze hier alleine und der Pluralis Majestis ist bei mir nicht angebracht)? und kurzsichtig, Pony, finde ich hier ganz andere Leute. Wer glaubt, dass man durch eine Woche gemeinsames Campen Menschen so gut kennenlernt, dass man ihnen sein absolutes Vertrauen schenken kann, der soll mir keine Lektionen in Weitsicht erteilen…).

Vielleicht solltest du in Zukunft genau schreiben, wofür du im jeweiligen Thread die Kommentare einsetzen willst und was dann offtopic ist, ich dachte immer, hier im Blog kann man frei kommentieren und wenn sich eine Diskussion in eine andere Richtung entwickelt, ist es auch kein Drama. Gut, du siehst das anders, Danke für die Information.

Mir persönlich machen solche reglementierten Diskussionen keinen Spaß, deswegen werde ich deine Beiträge eher nicht mehr kommentieren und deiner freundlichen Aufforderung Folge leisten, mir woanders Informationen zu den Entwicklungen bzgl. der AP suchen. Die taz scheint da ja ganz hilfreich zu sein.

Also, Danke für das erhellende Gespräch und schönes WE noch.

*kopfschüttel*

Kommentar von pony_huetchen am 16. Juni um 11:04 Uhr

:-) Lara,
wie und wodurch Du darauf kommst, ich hätte Dich mit den Beispielen gemeint, erschließt sich mir nicht. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, in welches Fahrwasser die Debatte gerät: Sie führt zu einer Spaltung all derer, die sich gemeinsam daran gemacht haben, die Gesamtzusammenhänge aufzuklären. Auch sollten die Beispiele keine “Belehrungen” an Dich sein, da wir öffentlich debattieren, lesen auch andere mit, die - und auch das haben die Kommentare der jüngsten Vergangenheit in Zusammenhang mit dem G8-Gipfel gezeigt - keine Erfahrungen und Kenntnisse darüber haben können, weil sie offensichtlich jünger sind als Du und ich.

Der Artikel, in dem die Enttarnung des AP diskutiert wurde, steht jedem frei, über eventuelle “Unregelmäßigkeiten” seitens des RAV zu debattieren. Dort waren und sind dazu bereits diverse Ausführungen gemacht worden. Warum - so frage ich - müssen dieselben Fragen unter jedem Artikel, der sich um die Aufarbeitung der Vorfälle bei den Demonstrationen rankt, immer und immer wieder neu gestellt werden und damit eine erneute Stellungnahme gleichen Inhalts erzwungen werden (=Schreibknecht)? Erkenntnisse, die über das an dortiger Stelle bereits Diskutierte hinausgehen, können selbstverständlich jederzeit und unter jedem Artikel bekannt gege