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Frankreich erschwert Aufdeckung von Polizeibrutalität

Der technische Fortschritt besonders des Internets hat es ermöglicht, dass es nie leichter war, Informationen von einem Ort an einen anderen zu übertragen. Jeder mit einem PC und einer Internetverbindung kann heutzutage das Monopol, welches die etablierten Medienunternehmen auf die Datentransferwege haben, streitig machen. Allgemein macht das Internet den Datenaustausch sehr viel schneller, und so kann was heute am einen Ort passiert keine 10 Minuten später an fast jedem anderen Ort begutachtet werden.

Diese Entwicklungen machen es dem Bürger unter Anderem auch sehr viel einfacher, staatliche Organe wie die Polizei zu kontrollieren oder selbst bei der Aufklärung von Verbrechen mitzuwirken.

Diese beiden Dinge kombiniert hatte ein Bürger vor 16 Jahren festgehalten, als er einen von Polizisten ausgeführten Akt des Verbrechens filmte. Der Bürger hört auf den Namen George Holliday und filmte damals in Los Angeles die berühmte Szene, in der Polizeibeamte den Schwarzen Rodney King misshandeln. Nachdem die Polizisten daraufhin trotz des aufgenommenen Videos freigesprochen wurden, kam es zu heftigen Rassenunruhen.

Ein anderes eindrückliches Video, das Polizeibrutalität zeigt, ist das hier.

Am Samstag, also drei Tage nach der 16-maligen Jährung nach der Misshandlung Kings, hat nun der französische Verfassungsrat einem Gesetz zugestimmt, dass Aufnahmen wie die von Holliday in Zukunft verhindert. Dem Gesetz zufolge dürfen von nun an nur noch “professionelle Journalisten” Gewaltakte filmen und/oder veröffentlichen dürfen. Die Bestrafung dafür kann in manchen Fällen höher sein als die Strafe, die der eigentliche Gewalttäter bekommt.

Dieses Gesetz, das übrigens wenig überraschend auf Drängen von Nicolas “Kärcher” Sarkozy hin zustande gekommen ist, wird den französischen Bürgern ein wichtiges Mittel zur Aufdeckung von Polizeibrutalität nehmen. Besonders deutlich wird sich dies auf Großdemonstrationen wie etwaige G8-Gipfel oder Ähnliches auf französischem Boden auswirken. Vor diesem Hintergrund kann es eigentlich nur eine Frage der Zeit sein, bis Wolfgang Schäuble ein ähnliches Gesetz für Deutschland fordert, um seinen Sturmtruppen beim G8-Gipfel in Heiligendamm den Rücken freizuhalten.

So ein Gesetz in Deutschland - oder jedes andere Gesetz zum Ausbau des Überwachungs- und Polizeistaats in dem Fall - kann nur dann verhindert werden, wenn es zur sicheren Abwahl der betreffenden Politiker kommt. Wer immer in Deutschland solch ein Gesetz vorschlägt soll wissen, dass wir so ein Gesetz nicht wollen. Die Politiker haben Telefonnummern.

DaRockwilda
Dieser Eintrag wurde am Donnerstag, den 8. März 2007 von DaRockwilda geschrieben und in die Kategorie Medien eingeordnet. Du kannst alle Kommentare zu diesem Artikel mit dem RSS 2.0 Feed beobachten. Du kannst eine Antwort hinterlassen, oder durch einen Trackback auf diesen Artikel verlinken.
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Kommentar von totalfreedom am 8. März um 10:23 Uhr

wer heute noch an demokratie, rechtstaat & meinungsfreiheit glaubt, ist für mich ein vollidiot.

Kommentar von Danny Busch am 8. März um 11:45 Uhr

Kreative Linke in Frankreich werden dann wohl in Zukunft Laienschauspieler engagieren müssen und einen Film drehen mit dem Untertitel “Szene nachgestellt”… man verzeihe meinen Zynismus

Danny

Kommentar von Lara am 8. März um 12:44 Uhr

Oder massenhaften zivilen Ungehorsam praktizieren: Wenn sie das verbieten, müssen eben möglichst viele genau das machen - die können ja nicht jeden einsperren und es macht auch keinen Sinn, den einen zu verhaften, wenn im Netz der gleiche oder ähnliche Vorfälle dutzendweise zu finden sind.

Allerdings ist der Durchschnittsdeutsche wohl zu obrigkeitshörig, um echten zivilen Ungehorsam zu bringen. Die Franzosen allerdings haben einen anderen Schlag.

Kommentar von brainwashed am 8. März um 12:47 Uhr

“We make no assumptions about the government’s intentions and we recognise the need to prevent the spread of ‘happy slapping,’ but this law introduces a dangerous distinction between professional journalists, allowed to disseminate images of violence, and ordinary citizens, who could be jailed for the same thing”
Reporters Without Borders

Dem wird wohl jeder hier zustimmen.
Aber!
Es ist ein Unterschied, ob ein Gesetz unglücklich formuliert ist und über sein Ziel hinausschiesst, oder ob das Gesetz unter dem Deckmantel der Verbrechensbekämpfung staatliche Gewalt fördern soll.

Was von beidem der Fall ist wissen wir nicht.
In beiden Fällen kann man wollen, dass das Gesetz geändert wird.

Vorschnell zu schreiben

So ein Gesetz in Deutschland - oder jedes andere Gesetz zum Ausbau des Überwachungs- und Polizeistaats in dem Fall

oder

um seinen Sturmtruppen beim G8-Gipfel in Heiligendamm den Rücken freizuhalten

( Hervorhebungen von mir )

Ist bloße Meinungsmache.

Kommentar von jdmolay am 8. März um 16:37 Uhr

Aber egal, wie man es dreht und wendet, ein gutes Bild macht es nicht.

Kommentar von DaRockwilda am 8. März um 18:39 Uhr

@brainwashed:

“oder ob das Gesetz unter dem Deckmantel der Verbrechensbekämpfung staatliche Gewalt fördern soll.”

Ob soll oder nicht ist nebensächlich, wichtig ist dass staatliche Gewalt gefördert und vor Aufdeckung geschützt wird. Du glaubst doch nicht ernsthaft dass solche Gesetze aus Versehen unglücklich formuliert sind.

Kommentar von brainwashed am 8. März um 20:16 Uhr

@ jdmolay : Nein, macht es nicht.

@ DaRockwilda: Es ist nicht nebensächlich, weil du damit aus einem Problem, über das man reden kann, eine Verschwörung machst. Natürlich könnte das ein Versehen sein. Ich schliesse das jedenfalls nicht von vornherein aus.

Kommentar von Lara am 8. März um 20:59 Uhr

Äh, Brainwashed: Glaubst du wirklich, dass die nicht in der Lage sind, zu formulieren? Das sind doch keine Hauptschüler.

Und was soll immer die Verschwörungskeule? Du scheinst echt woanders zu leben, wenn du annimmst, dass es sowas wie Law-and-Order-Politiker nicht gibt. So viel Naivität auf einem Haufen kann es doch gar nicht geben. Oder ist dein Nick Programm?

Kommentar von brainwashed am 8. März um 22:20 Uhr

Klär mich auf: Wie kannst du dir da so sicher sein?
Beides ist möglich, aber allein auf den Verdacht hin verurteilst du diese Politiker.

Der Gesetzesentwurf betrifft “the offences listed in 222-1 to 222-14-1 and 222-23 to 222-31 of the criminal code.” ( Quelle: http://www.odebi.org )
Der Streitpunkt ist in 222-13 7°. Das findet ihr weiter unten, ich habs angehängt.

Es ist nicht völlig unplausibel, dass da ein Fehler unterlaufen ist.

Und Lara, weil du ein kluger Kopf bist noch ein ganz anderes Argument für dich:

Es geht um einen französischen Gesetzesentwurf. Trotzdem schreibt DaRockwilda:

Vor diesem Hintergrund kann es eigentlich nur eine Frage der Zeit sein, bis Wolfgang Schäuble ein ähnliches Gesetz für Deutschland fordert, um seinen Sturmtruppen beim G8-Gipfel in Heiligendamm den Rücken freizuhalten.

Und man mag von Wolfgang Schäuble halten was man will.
Er hat französische Gesetzesentwürfe nicht zu verantworten und trotzdem wird ihm unterstellt er wolle ein Gesetz einführen um einen Polizeistaat in Deutschland zu etablieren.

Hier der versprochene Anhang:

Acts of violence causing an incapacity to work of eight days or less or causing no incapacity to work are punished by three years’ imprisonment and a fine of € 45,000 where they are committed:
1° against a minor under fifteen years of age;
2° against a person whose particular vulnerability, due to age, sickness or disability, to a psychic or physical deficiency or to a state of pregnancy, is apparent or known to the perpetrator;
3° against a natural or legitimate ascendant or the adoptive father or mother;
4° against a judge or prosecutor, a juror, an advocate, a legal professional officer or a public officer, a member of the gendarmerie, a civil servant of the national police, customs, the penitentiary administration or against any other person holding public authority or discharging a public service mission, a fireman (whether professional or volunteer), the accredited warden of a building or group of buildings or an agent carrying out on behalf of the tenant the duty of caring for or watching an inhabited building in pursuance of article L. 127.1 of the Code of Construction and Habitation, in the exercise or on account of his functions or mission, when the status of the victim is known or apparent to the perpetrator;
4°bis against the spouse, the ascendants and direct descendants of the persons mentioned in 4° or against any other person who habitually resides in their home, because of the duties carried out by these persons;
4°ter against a person employed by a public transport network or any other person carrying out a public service mission or against a health professional in the exercise of his duties, where the status of the victim is apparent or known to the perpetrator;
5° against a witness, a victim or civil party, either to prevent him from denouncing the action, filing a complaint or making a statement before a court, or because of his denunciation, complaint or statement;
5°bis because of the victim’s actual or supposed membership or non-membership of a given ethnic group, nation, race or religion;
5°ter because of the sexual orientation of the victim;
6° by the spouse or cohabitee of the victim;
7° by a person holding public authority or discharging a public service mission, in the exercise or at the occasion of the exercise of the functions or mission;
8° by several persons acting as perpetrators or accomplices;
9° with premeditation;
10° with the use or threatened use of a weapon.
11° where the acts were committed within a school or educational institution, or, when students are entering or leaving, outside such an institution;
12° by an adult acting with the assistance of a minor;
13° on public transport or within the premises designed for accessing such means of transport.

The penalties incurred are increased to five years’ imprisonment and to a fine of € 75,000 where the offence defined under the first paragraph is committed against a minor under the age of fifteen years by a legitimate, natural or adoptive ascendant or by any other person having authority over the minor. The penalty is also increased to five years’ imprisonment and a fine of € 75,000 where the offence brings about a total incapacity to work of eight days or less, and is committed in two of the circumstances enumerated under 1° onwards of the present article. The penalty is increased to seven years’ imprisonment and a fine of € 100,000 where it is committed in three of these circumstances.

Kommentar von DaRockwilda am 9. März um 01:54 Uhr

“Beides ist möglich, aber allein auf den Verdacht hin verurteilst du diese Politiker.”

Nicht auf den Verdacht hin, sondern auf Grund des bisherigen Verhaltens der entsprechenden Politiker.

Wenn du mal dir anschaust, was diese Leute in den letzten Jahren so umgesetzt und gefordert haben, und dann von “einem Fehler” bei der Formulierung sprichst, dann hört sich das reichlich naiv an.

Kommentar von jdmolay am 9. März um 08:21 Uhr

Abgesehen davon, werden Gesetze mehrfach von Juristen bis in die höchste Instanz geprüft, um die Anfechtbarkeit zu minimieren. Also wurde der Text absichtlich und nicht zufällig so verfasst.

Kommentar von Lara am 9. März um 09:45 Uhr

Nun, wenn es “ein Versehen” gewesen sein sollte, dann werden sie es ja korrigieren, oder? Und damit es auch ein “Versehen” wird, sollten es einen ordentlich Aufruhr geben, damit sie es ändern. Und ich halte nichts davon, Typen wie Sarkozy, Schäuble oder Beckstein einen Vertrauensvorschuss zu geben. Den haben sie schon lange verspielt, ich erinnere an die Vorratsdatenspeicherung, an den Versuch, in meiner Privatkorrespondenz herumzuschnüffeln und meinen anderen persönlichen Dateien, an die Bestrebungen mit der Maut etc. Alles Gesetze, die mit einer zustimmungsfähigen Begründung eingeführt wurden und dann ratzfatz zu autoritären Kontrollinstrumenten umgebaut werden sollten. Die Einstellung “wird schon nicht so schlimm werden” halte ich für fatal und naiv. Das haben auch schon andere gedacht und als die Blockwart-Oberen dann an die Türe klopften, da war es zu spät.

Also keine falsche Vertrauensbekundungen für Politiker, die Bürgerrechte systematisch demontieren, bitte.

MfG

Kommentar von Louis am 9. März um 20:50 Uhr

hallo alleseits,

Ich habe einen interessanten bericht gefunden,der zwar nicht direct die situation in france darstellt sondern als EU allgemein.

ein kurzer Ausschnitt:

(…Es scheint, als ob wir in der Ära eines rapiden, systematischen und sehr konsistenten Abbaus von Demokratie lebten. Nehmen wir den Gesetzesentwurf für eine Reform der Legislative und des Regulierungswesens. Das Gesetz macht Minister zu Legislatoren, die neue Gesetze einführen können, ohne das Parlament oder sonstwen damit behelligen zu müssen. Meine spontane Reaktion war: Wozu brauchen wir so etwas? Grossbritannien überlebte zwei Weltkriege, den Krieg mit Napoleon, die spanische Armada und nicht zuletzt den Kalten Krieg, als jeden Moment ein Nuklearkrieg drohte. Für all dies brauchte das Land mitnichten eine solche Art von Gesetzgebung, es musste mitnichten unsere bürgerlichen Freiheiten ausser Kraft setzen und Notstandsgesetze einführen. Warum aber brauchen wir so etwas jetzt? Dadurch kann ein Land in null komma nichts zu einer Diktatur werden….)

http://www.schweizerzeit.ch/07.....oerung.htm

es sieht wirklich düster mit “unserer”demokratie….
..und der slogan “im namen der deutschen volke”man könnte dies eigentlich anders formulieren und als “im name der EU”darstellen.Wenn einige hedge-fonds-blasen platzensollten,dann schwappt die krise zu uns mit ICE Tempo.Man kann sich schwer vorstellen,wenn die sämtliche minderheiten die “nur”in BRD leben,Ihre recht in Freiheit durchsetzen würden…..und ich meine nicht nur mit irgendeinen antragsformular in der hand.Aber wenn man die uneinigkeit im Lande betrachtet,stellt man sehr schnell fest dass fast 80% nur mit sich beschäftigt,bzw von mainstream”ferngesteuert”.

M.f.G.

Kommentar von Louis am 9. März um 20:56 Uhr

und weil es so “schön”mit dem Beispiel aus France aussieht….

ein interessanter link……

http://www.schweizerzeit.ch/07.....oerung.htm

Kommentar von Louis am 10. März um 00:05 Uhr

so etwa seht unsere demokratie in BRD aus,wenn der Staat “anderer”meinung ist……….

“Ermittlungsverfahren gegen Polizeischläger eingestellt”

http://www.jungewelt.de/2007/03-07/040.php

Kommentar von brainwashed am 10. März um 16:20 Uhr

Lois, wer soll denn bitte “der Staat” sein?
Da haben offenbar vier Bundestagsabgeordnete Protest eingelegt.

Kommentar von ANTISARKO am 10. März um 17:57 Uhr

SARKOZY IST GERMANOPHOB

SARKOZY IM TEXT AM 9.3. IN EINER VERSAMMLUNG IN CAEN: „ Frankreich hat nie der totalitären Versuchung nachgegeben. Sie hat kein Volk vernichtet. Sie hat die Endlösung nicht erfunden.“

Kommentar von Louis am 11. März um 01:12 Uhr

Hallo brainwashed…

Mit der staat meinte ich merkel&co,und wenn ich sowas lese dass die pol-schläger unbestraft herumlaufen,dann bekomme ich sooolche krawate,und das nennt sich demokratie?,das ist höchstens pseudodemokratie wenn überhaupt.

Kommentar von brainwashed am 11. März um 09:53 Uhr

Frau Merkel hat das Verfahren nicht eingestellt. Das war die Staatsanwaltschaft. Ich glaube kaum, dass Frau Merkel auch nur versucht hat, die Staatsanwaltschaft zu beeinflussen.

&co sagst du, aber wer soll das sein, wenn nicht andere Bundestagsabgeordnete. Die aber haben doch Protest eingelegt.

Kommentar von Lara am 11. März um 11:19 Uhr

Protest eingelegt haben ganz genau vier Abgeordnete. Und zwar die, die bei der Demo dabei waren. Die sind nun nicht gerade “der Staat”.

Ich würde nun keinen Politiker persönlich benennen, aber es ist nicht zu leugnen, dass schlägernde Polizisten, die übermäßig brutal gegen Demonstranten vorgehen, nicht wirklich mit Problemen zu rechnen haben. Das ist ein Problem der Judikative und der Exekutive. Die Legislative gibt nur die Richtung vor und scheint vergessen zu haben, dass Demonstrationen das einzige Mittel sind, während der Legislaturperiode auf demokratische Art seine Kritik an der Politik anzubringen. Sehr befremdlich, dass solche Schläger wie in diesem Fall nicht mit ernsten Konsequenzen rechnen müssen.

Kommentar von Michael Schöfer am 11. März um 21:45 Uhr

So ein Gesetz wäre in Deutschland wohl nicht möglich, da eindeutig verfassungswidrig. Ob das französische Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben wird, wage ich ebenfalls zu bezweifeln. Außerdem, das sei hier einmal gesagt, kennt man solche Gesetze für gewöhnlich in Musterdemokratien wie China oder Ägypten. Dort wird nämlich heftig zensiert. Dass es in Frankreich ebenfalls so sein soll, wundert mich ehrlich gesagt doch. Immerhin halten die Franzosen ja heute noch die Grundsätze der franz. Revolution hoch. Aber das ist wohl zu lange her, um sich noch genau daran zu erinnern.

Kommentar von vaterlandslose-gesellen.de am 14. April um 21:01 Uhr

Rassisten Wählen die französische Leitkultur von SARKOZY http://www.dolomiten.it/nachri.....rtID=91911

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