Verkleidete israelische Agenten bringen Streit über den sechsten Verfassungszusatz
Bei mehreren Gerichtsverhandlungen in den USA wurden in der letzten Zeit israelische Agenten und vedeckte Ermittler als Zeugen eingesetzt. So bei einem Fall in Miami, als sechs verdeckte Polizisten aus Israel gegen einen der größten Ecstasyschmuggler der USA aussagen sollten. Und bei zwei Fällen in Chicago und in Dallas wurden zwei israelische Agenten als Zeugen gegen angebliche Terrorfinanciers vorgeladen.
Diese israelischen Sicherheitsbeamten nun wollten vor Gericht ihre Identität verschleihern, da sie offensichtlich noch im Dienst waren.
Die Richter in Dallas und Chicago gaben diesem Antrag statt, der Richter in Miami aber nicht.
Hintergrund ist der sechste Zusatzartikel der Verfassung der USA, der sich mit den Rechten Angeklagter beschäftigt. Unter Anderem steht da Folgendes:
Der Sinn dieses Rechtsgrundsatzes ist es, der Verteidigung des Angeklagten ein Kreuzverhör der Zeugen zu ermöglichen, um etwaige Unstimmigkeiten in der Aussage aufzuzeigen. Ebenso ist es möglich, Hintergrundinformationen über die Zeugen zu sammeln, um aufweisen zu können, dass die Aussage eventuell unglaubwürdig ist. Über den Schutz der Identität dieser Zeugen steht in der Verfassung dagegen nichts geschrieben. Und es wird keine Ausnahme für “schützenswerte” Identitäten erwähnt.
Wären die Richter also verfassungstreu, dann dürften sie diese Zeugenaussagen nicht zulassen. Es wäre spannend, wenn der Oberste Gerichtshof sich zu dieser Sache äußern würde. Und es wäre spannend, ob er sich dann der Verfassung, oder aber israelischen Forderungen beugt.
Diese Entwicklungen sind nur ein Teil der größeren Anstrengung, das Rechtssystem der USA auszuhöhlen. Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung wird den Bürgern zunehmend das Recht auf einen fairen Prozess genommen, und der Weg zu echten Scheingerichten und Schauprozessen ist nicht mehr weit.
DaRockwilda
Diese israelischen Sicherheitsbeamten nun wollten vor Gericht ihre Identität verschleihern, da sie offensichtlich noch im Dienst waren.
Die Richter in Dallas und Chicago gaben diesem Antrag statt, der Richter in Miami aber nicht.
Hintergrund ist der sechste Zusatzartikel der Verfassung der USA, der sich mit den Rechten Angeklagter beschäftigt. Unter Anderem steht da Folgendes:
“In jeder kriminalistischen Verhandlung soll der Angeklagte das Recht haben, die gegen ihn aussagenden Zeugen zu Gesicht zu bekommen.”
Der Sinn dieses Rechtsgrundsatzes ist es, der Verteidigung des Angeklagten ein Kreuzverhör der Zeugen zu ermöglichen, um etwaige Unstimmigkeiten in der Aussage aufzuzeigen. Ebenso ist es möglich, Hintergrundinformationen über die Zeugen zu sammeln, um aufweisen zu können, dass die Aussage eventuell unglaubwürdig ist. Über den Schutz der Identität dieser Zeugen steht in der Verfassung dagegen nichts geschrieben. Und es wird keine Ausnahme für “schützenswerte” Identitäten erwähnt.
Wären die Richter also verfassungstreu, dann dürften sie diese Zeugenaussagen nicht zulassen. Es wäre spannend, wenn der Oberste Gerichtshof sich zu dieser Sache äußern würde. Und es wäre spannend, ob er sich dann der Verfassung, oder aber israelischen Forderungen beugt.
Diese Entwicklungen sind nur ein Teil der größeren Anstrengung, das Rechtssystem der USA auszuhöhlen. Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung wird den Bürgern zunehmend das Recht auf einen fairen Prozess genommen, und der Weg zu echten Scheingerichten und Schauprozessen ist nicht mehr weit.
DaRockwilda